Ab wann frisst die Gebühr deine Zulage?
Das geförderte Altersvorsorgedepot ab 2027 bringt dir Geld vom Staat, kostet dafür aber mehr als ein freies Depot. Die Zulage hängt an deiner Einzahlung, der Kostennachteil an deinem Guthaben. Deshalb gibt es einen Punkt, an dem sich das dreht. Diesen Punkt rechnest du hier aus.
Deine Zahlen
Drei Angaben reichen. Die Zulage wächst mit dem, was du einzahlst, und mit jedem Kind. Der Kostennachteil wächst mit dem, was schon drin liegt.
Für die Zulage brauchst du mindestens 10 € im Monat, also 120 € im Jahr. Diese Grenze gilt hart: Wer 119 € im Jahr einzahlt, bekommt null. Eine anteilig gekürzte Zulage gibt es hier nicht. Ab 150 € im Monat ist die Zulage ausgereizt: Zahlst du mehr ein, bleibt die Zulage gleich, der Kostennachteil wächst mit deinem Guthaben aber weiter. Dann erreichst du die Schwelle schneller. Mehr als 6.840 € im Jahr nimmt der Vertrag nicht, das sind 570 € im Monat. Zulagen und Erträge zählen auf diese Grenze nicht mit.
Was heute drin liegt oder was du dort später erwartest. Mehr als 150.000 €? Tipp den Betrag einfach ins Feld.
Je Kind bekommst du deinen kompletten Jahresbeitrag noch einmal obendrauf, höchstens 300 € pro Kind. Die 300 € sind eine Obergrenze: Zahlst du 200 € im Jahr ein, gibt es 200 € pro Kind. Das Alter der Kinder spielt keine Rolle, es zählt das festgesetzte Kindergeld.
Die Zulage steht nur einem Elternteil zu, ein Paar bekommt sie also einmal. Wem genau, hängt vom Jahr ab: 2027 geht sie bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts an die Mutter, auf Antrag beider Eltern an den Vater. Ab 2028 zählt, wer das Kindergeld festgesetzt bekommt. Bei Eltern gleichen Geschlechts gilt schon 2027 das Kindergeld. Trag hier also die Kinder ein, deren Zulage auf deinem Vertrag landet.
Dann gilt für dich eine eigene Rechnung: Deine Grundzulage wird aus den Beiträgen deines Ehepartners berechnet und ist bei 175 € gedeckelt. Der Deckel ist erreicht, sobald dein Partner 350 € im Jahr einzahlt. Dein eigener Beitrag ist nur die Eintrittskarte, dafür brauchst du ab 2027 mindestens 120 € im Jahr statt bisher 60 €. Die Kinderzulage bekommst du ebenfalls, und zwar nach derselben Logik: Auch dort zählen die Beiträge deines Ehepartners als Grundlage. Einen zusätzlichen Deckel gibt es dabei nicht, es bleiben 300 € je Kind.
Wichtig zur Einordnung: Der Rechner zeigt dir die Zahlen für deinen Vertrag. Was dein Partner auf seinem eigenen Vertrag an Zulage bekommt, steht hier nicht mit drin. Für den Blick auf euch beide zusammen musst du also beide Verträge einzeln durchrechnen.
Kostensätze anpassen
Die Vorbelegung ist die gesetzliche Obergrenze für das Standarddepot, also die einfache Variante mit gedeckelten Kosten, gegen einen günstigen breiten ETF. Achtung: Diesen Deckel von 1,0 % gibt es nur beim Standarddepot. Bietet dir jemand ein Altersvorsorgedepot an, das keines ist, dürfen die Kosten höher liegen. Kennst du deine eigenen Kosten, trag sie ein, dann bekommst du deine eigene Schwelle. Wichtig: beide Felder meinen die Gesamtkosten. Beim geförderten Depot stecken Verwaltung, Vertrieb und Fondskosten schon in der einen Zahl. Trag beim freien Depot deshalb auch alles zusammen ein, also Fondskosten plus Ausführung plus Depotgebühr. Vergleichst du eine Gesamtkostenquote mit einer reinen Fondskostenquote, fällt deine Schwelle zu niedrig aus.
Dein Kipppunkt
Eine Unsicherheit gehört dazu. Das Gesetz stellt auf dein Alter zu Beginn des Beitragsjahres ab. Das FAQ der Bundesregierung liest es enger und knüpft den Bonus an einen Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag. Stehst du kurz vor 25, frag deinen Anbieter vor dem Abschluss schriftlich, nach welcher Lesart er den Bonus beantragt.
Deshalb zeigt der Rechner bei mehreren Kindern große Zahlen. Ein amtliches Rechenbeispiel dazu existiert noch nicht, das Anwendungsschreiben des Finanzministeriums zum neuen Recht steht aus. Diese Berechnung beruht also auf dem Gesetzeswortlaut. Wenn dein Fall an dieser Zahl hängt, lass ihn dir vor dem Abschluss von deinem Anbieter oder deinem Steuerberater schriftlich bestätigen.
Rechtsgrundlage: Gesetz zum Altersvorsorgedepot, Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 156 vom 29.05.2026. Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € Jahresbeitrag, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € (§ 84 Satz 1 EStG). Berufseinsteigerbonus 200 € einmalig für unter 25-Jährige (§ 84 Satz 2 EStG). Ehepartner ohne eigenes Einkommen: Grundzulage aus den Beiträgen des anderen Ehegatten, höchstens 175 € (§ 84 Satz 3 und 4 EStG), eigener Mindestbeitrag 120 € statt bisher 60 € (§ 79 Satz 2 Nr. 4, § 10a Abs. 3 EStG, ab 01.01.2027). Kinderzulage 100 % der Beiträge bis 1.800 €, höchstens 300 € je Kind, nur einem Elternteil zustehend (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG); beim mitversicherten Ehepartner zählen auch hier die Beiträge des anderen Ehegatten (§ 85 Abs. 1 Satz 2 EStG). Zuordnung der Kinderzulage in zwei Fassungen: 2027 gilt § 85 Abs. 2 EStG in der bisherigen Fassung (verheiratete Eltern verschiedenen Geschlechts: der Mutter, auf Antrag beider Eltern dem Vater), ab 01.01.2028 ersetzt Artikel 3 Nr. 6 Buchst. b des Gesetzes den Absatz durch die Zuordnung nach festgesetztem Kindergeld. Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr, darunter entfällt die Zulage vollständig (§ 86 EStG). Besteuerung: gefördertes Depot nachgelagert in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG), freies Depot bei Verkauf, mit 30 % Teilfreistellung auf die Erträge eines Aktienfonds (§ 20 InvStG). Kostenobergrenze 1,0 % gilt nur für das Standarddepot (§ 2a Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1c AltZertG), für andere Altersvorsorgedepots gilt sie nicht. Die Kennzahl selbst misst die Kosten bis zum Beginn der Auszahlungsphase (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Einzahlungsgrenze 6.840 € im Jahr, Zulagen und Erträge zählen nicht mit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). Alle AltZertG-Fundstellen in der Fassung von Artikel 6 des Gesetzes, in Kraft ab 01.01.2027. Stand dieser Seite: 30. Juli 2026.
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