Der Vermieten-Rechner · Kostenlos, ohne Anmeldung

Was bleibt von der Miete am Ende übrig?

Die Kaltmiete steht im Vertrag, und alles andere geht davon ab. Hier siehst du, was nach Hausgeld und Kreditrate bleibt, und ob das eine fällige Reparatur und einen Monat ohne Mieter trägt.

Läuft in deinem Browser. Nichts wird hochgeladen, nichts gespeichert.

Deine Angaben

Alles davon steht in deinem Mietvertrag, in der Jahresabrechnung der Hausverwaltung oder in deinem Kreditvertrag. Nichts davon ist eine Vermutung über die Zukunft.

Die Miete ohne Nebenkosten, so wie sie im Mietvertrag steht.

Was du als Eigentümer monatlich an die Hausverwaltung überweist.

Der Teil, den du selbst trägst und nicht auf den Mieter umlegen darfst: Verwaltungskosten, Instandhaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Steht meist in der Jahresabrechnung getrennt ausgewiesen. Findest du dort keine Aufteilung, frag bei deiner Hausverwaltung nach, vorgeschrieben ist sie nicht.

Die volle Rate zählt hier, weil sie jeden Monat abgeht. Der Tilgungsanteil ist kein verlorenes Geld, für die Frage, ob du die Wohnung stemmen kannst, spielt das aber keine Rolle.

Gemeint ist, was in deiner Wohnung kaputtgehen kann: die Therme, das Bad, die Böden. Das zahlst du selbst, dafür ist die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft nicht da, die deckt das Haus. Was ein Austausch bei dir kostet, weißt du besser als jede Faustzahl, es kommt auf Baujahr und Heizung an.

Der normale Monat

Was von der Kaltmiete bleibt

·

im Monat, das sind · im Jahr

Hausgeld, dein Anteil
·
Hausgeld, trägt dein Mieter
·
Kreditrate
·
Der Monat, in dem alles zusammenkommt

Trag oben deine Kaltmiete ein.

Ohne Miete gibt es nichts zu beurteilen.

Was dieser Rechner nicht kann. Er zeigt dir die Gegenwart: was diese Wohnung dich Monat für Monat kostet und was sie einbringt. Er sagt nichts darüber, ob sie im Wert steigt, was beim Verkauf an Steuer anfällt und wie du wieder herauskommst. Das sind drei eigene Fragen, und keine davon beantwortet eine Kaltmiete.

Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten: § 1 Absatz 2 Betriebskostenverordnung, Erhaltungsrücklage nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 Wohnungseigentumsgesetz. Das Hausgeld deckt Kostentragung und Rücklagen zusammen (§ 28 Absatz 1 Satz 1 WEG), eine Aufteilung nach umlagefähig und nicht umlagefähig schreibt § 28 Absatz 2 Satz 2 WEG nicht vor. Gemeinschaftseigentum gegen Sondereigentum: § 1 Absatz 5 und § 5 Absatz 1 und 2 WEG. Research-Prüfung 12. August 2026. Stand dieser Seite: August 2026.

Kostenlos · Jeden Sonntag

Eine Finanz-Sache pro Woche, klar erklärt.

Trag dich ein und bekomm vier kostenlose PDFs sofort, danach jeden Sonntag die FinanzEinfach-Woche. Jederzeit mit einem Klick abmeldbar.