Der Nachzahlungs-Rechner für Steuerklasse 3 und 5 · Kostenlos, ohne Anmeldung

Steuerklasse 3 und 5: was bei der Steuererklärung auf euch zukommt.

Die Kombination 3 und 5 nimmt den Splittingvorteil über das Jahr vorweg. Bei Klasse 3 behält euer Arbeitgeber deshalb wenig ein, bei Klasse 5 einen besonders hohen Anteil, und am Jahresende rechnet das Finanzamt nach. Ob eine Nachzahlung herauskommt oder Geld zurückfließt, siehst du hier, sobald du eure vier Angaben aus den Lohnsteuerbescheinigungen einträgst.

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Eure vier Angaben

Alle vier stehen auf den Lohnsteuerbescheinigungen, die ihr nach dem Jahreswechsel von euren Arbeitgebern bekommt. Die ersten drei sind mit Beispielwerten vorbelegt, damit du siehst, wie die Rechnung läuft. Überschreib sie mit euren.

Der Jahresbruttolohn der Person mit der günstigeren Klasse. Von ihrem Lohn behält der Arbeitgeber über das Jahr am wenigsten ein.

Der Jahresbruttolohn der Person mit Klasse 5. Von diesem Lohn geht anteilig am meisten weg.

Eure Arbeitnehmeranteile, beide Bescheinigungen addiert. Sie senken das zu versteuernde Einkommen und bewegen euer Ergebnis stärker als jede andere der vier Angaben. Die Arbeitslosenversicherung gehört nicht dazu. Bei einem Arbeitnehmerpaar ist der Höchstbetrag, unter den sie fällt, durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Der vorbelegte Wert ist ein Beispiel.

Was eure Arbeitgeber über das Jahr ans Finanzamt abgeführt haben, beide Bescheinigungen addiert. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gehören nicht dazu.

Was die Rechnung ergibt

Ergebnis dieser Schätzung ·
Bruttolohn, beide zusammen ·
Arbeitnehmer-Pauschbetrag§ 9a EStG, 1.230 € je Person mit Lohn ·
Sonderausgaben-Pauschbetrag§ 10c EStG, 72 € bei Zusammenveranlagung ·
Eure Vorsorgeaufwendungen§ 10 EStG, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ·
Zu versteuerndes Einkommen ·
Einkommensteuer im Splittingtarif§ 32a Abs. 1 und 5 EStG, Tarif 2026 ·
Einbehaltene Lohnsteuer ·

Der Splittingtarif halbiert euer gemeinsames Einkommen, wendet die Grundtabelle an und verdoppelt das Ergebnis. Diesen Vorteil nimmt die Kombination 3 und 5 über das Jahr vorweg. Deshalb weicht die einbehaltene Lohnsteuer von eurer Jahressteuer ab, in die eine oder die andere Richtung.

Fünf Dinge, die zu diesem Ergebnis gehören

  1. Ihr müsst eine Erklärung abgeben. Mit der Kombination 3 und 5 seid ihr zur Abgabe verpflichtet, das steht in § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG. Es ist keine Empfehlung und keine Option, unabhängig davon, was hier oben steht.
  2. Eure Ausgaben fehlen in dieser Rechnung. Werbungskosten über dem Pauschbetrag, weitere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken die Steuer. Der Rechner kennt sie nicht und weiß deshalb nicht, wo euer Ergebnis am Ende landet.
  3. Gerechnet ist nur Arbeitslohn. Wer Mieteinnahmen, Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag oder selbständige Einkünfte hat, bekommt hier ein Ergebnis, das nicht seins ist.
  4. Lohnersatzleistungen sind nicht drin. Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld bleiben steuerfrei, erhöhen über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz auf alles andere. Wer so etwas bezogen hat, zahlt mehr als hier steht.
  5. Nach einem angebrochenen Arbeitsjahr zeigt diese Seite mehr Nachzahlung an, als am Ende herauskommt. Beim Lohnsteuerabzug rechnet der Arbeitgeber jeden Monat so, als liefe das Gehalt das ganze Jahr weiter. Nach einem Jobwechsel mit Lücke oder dem Berufseinstieg wurde deshalb zu viel Lohnsteuer einbehalten. Das ist der eine Fall, in dem diese Seite in die andere Richtung danebenliegt.
Orientierung, keine Steuerberatung. Die Seite rechnet mit dem Einkommensteuertarif für 2026 und dem Splittingverfahren. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag rechnet sie nicht mit. Beide bemessen sich nach der Einkommensteuer und laufen getrennt mit, beim Lohnsteuerabzug wie bei der Veranlagung. Wo sie anfallen, fallen Nachzahlung und Erstattung deshalb beide größer aus, als hier steht. Euer Einkommensteuer-Ergebnis stimmt trotzdem, es ist nur nicht der Gesamtbetrag. Beraten dürfen dich nur eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Dorthin lohnt sich der Weg, sobald es um mehr als eine Orientierung geht.

Und wäre eine andere Steuerklasse besser? Aufs Jahr gerechnet ändert die Klasse nichts an dem, was ihr gemeinsam schuldet, sie verschiebt nur, wann ihr es zahlt. Warum ein Wechsel trotzdem etwas bringen kann und wo der teure Denkfehler liegt, steht im Artikel.

Zum Artikel über den Steuerklassen-Denkfehler

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