Worum es hier geht
Was du neben der gesetzlichen Rente aufbaust, entscheidest du selbst. Dieser Artikel nimmt vier Möglichkeiten durch: die Betriebsrente über deinen Arbeitgeber, ein eigenes Depot, eine private Rentenversicherung und die Wohnung, in der du selbst wohnst. Jede hat ihre eigene Rechnung.
Dieser Artikel stellt keine Rangfolge auf. Er zeigt bei jeder Möglichkeit, was sie dich kostet, wie fest du dich bindest, was in den Unterlagen steht und was am Ende an Steuern und Beiträgen abgeht. Was daraus für dich folgt, entscheidest du.
Die vier im direkten Vergleich
Jede Zeile ist für alle vier beantwortet. Eine leere Zelle würde sich als Nein lesen, und genau das wäre bei mehreren Punkten falsch.
| Frage | Betriebsrente | Eigenes Depot | Private Rentenversicherung | Eigene Wohnung |
|---|---|---|---|---|
| Legt jemand gesetzlich etwas dazu? | Ja, 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben spart | Nein, ein gesetzlicher Zuschuss besteht hier nicht | Nein | Nein |
| Wer trägt das Risiko, dass du älter wirst als gedacht? | Der Versorgungsträger, sofern deine Zusage eine laufende Rente vorsieht. Erlaubt sie eine Auszahlung auf einmal und wählst du die, trägst du es selbst | Du selbst. Dein Depot kann leer werden | Die Versicherung. Sie zahlt weiter, egal wie alt du wirst | Du selbst. Deine Wohnung zahlt dir keine monatliche Rente |
| Was kostet es laufend? | Steht in deiner Versorgungszusage | ETFs auf einen breiten Index 0,07 bis 0,20 Prozent im Jahr, Depot und Ausführung bei vielen Anbietern kostenlos | Ein Teil jedes Beitrags, die Höhe steht im Basisinformationsblatt | Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Grundsteuer, dazu Nachschüsse bei größeren Reparaturen |
| Wann kommst du an dein Geld? | Erst im Ruhestand | Jederzeit, in beliebiger Höhe | Jederzeit kündbar, in den ersten Jahren mit Verlust | Ganz oder gar nicht: verkaufen oder einen Kredit auf die Wohnung aufnehmen |
| Was passiert am Ende steuerlich? | Die Auszahlung wird voll versteuert, dazu Kranken- und Pflegebeiträge | Versteuert wird dein Gewinn, mit Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung | Bei Rentenbeginn mit 67 sind 17 Prozent der Rente steuerpflichtig | Aufs Wohnen fällt keine Einkommensteuer an, laufend zahlst du Grundsteuer |
Die Zeile zum langen Leben führt das Video erst bei der privaten Rentenversicherung. Hier stehen die vier nebeneinander, deshalb ist sie für alle vier ausgefüllt. Bei den beiden Versicherungslösungen entscheidet die Auszahlungsform, und die steht in deinem Vertrag: Eine laufende Rente nimmt dir das Risiko ab, eine Auszahlung auf einmal gibt es dir zurück. Das gilt für die Betriebsrente und für die private Rentenversicherung gleichermaßen.
Möglichkeit 1: Die Betriebsrente
Bei der Betriebsrente wandelst du einen Teil deines Bruttogehalts um, also bevor Steuern und Sozialabgaben abgehen. Der Betrag fließt in einen Vertrag, aus dem du später eine Betriebsrente bekommst.
Zwei Grenzen, und zwischen ihnen ändert sich die Rechnung
Der Vorteil endet an zwei verschiedenen Stellen. Beide hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 2026 sind das 8.450 Euro im Monat.
- Bis 338 Euro im Monat (4 Prozent der Grenze) sparst du Steuern und Sozialabgaben.
- Zwischen 338 und 676 Euro (4 bis 8 Prozent) sparst du nur noch die Steuer, die Sozialabgaben fallen wieder an.
- Über 676 Euro im Monat bringt die Umwandlung keinen dieser beiden Vorteile mehr.
Die Steuer ist gestundet, nicht gespart. Auf deine spätere Betriebsrente zahlst du sie, mit deinem dann geltenden Steuersatz. Anders liegt es bei den Sozialabgaben bis zur 4-Prozent-Grenze: die sind gespart, dafür sinkt deine gesetzliche Rente, weil weniger Beiträge in die Rentenkasse fließen.
Wie viel weniger, dazu rechnet die Verbraucherzentrale mit rund 40 Euro geringerer Monatsrente je 100 Euro Umwandlung über 40 Jahre. Liegt dein Gehalt auch nach der Umwandlung noch über 8.450 Euro im Monat, ändert sich an deiner gesetzlichen Rente nichts, weil dieser Gehaltsteil für die Rentenberechnung ohnehin nicht zählt.
Der Zuschuss vom Arbeitgeber, und drei Bedingungen daran
§ 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz verpflichtet deinen Arbeitgeber, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterzuleiten, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Aus 100 Euro, die du umwandelst, werden damit 115 Euro im Vertrag. Die amtliche Überschrift der Vorschrift lautet „Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung", es ist also ein Recht und kein Entgegenkommen.
Drei Bedingungen stehen im Gesetz daneben:
- Nur drei Durchführungswege. Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Läuft deine Zusage über eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse, greift die Vorschrift nicht.
- Das Gesetz sagt „soweit", nicht „wenn". Der Arbeitgeber schuldet den Zuschuss in dem Umfang, in dem er Beiträge spart. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen spart er nichts mehr, dann sinkt der Zuschuss oder entfällt. Die Grenzen 2026: Rentenversicherung 8.450 Euro im Monat, Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro im Monat. Verdienst du über diesen Grenzen, gilt der Anspruch nur für den Teil, für den dein Arbeitgeber spart.
- Ein Tarifvertrag darf abweichen. § 19 Absatz 1 Betriebsrentengesetz nennt § 1a ausdrücklich als abdingbar, und zwar auch zu deinen Ungunsten. Für nicht tarifgebundene Arbeitgeber gilt eine tarifliche Regelung nur, wenn ihre Anwendung vereinbart ist (§ 19 Absatz 2). Was für dich gilt, steht in deinem Tarifvertrag oder in deiner Versorgungszusage.
Was im Ruhestand abgeht
Betriebsrenten zählen als Versorgungsbezüge (§ 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V). Daraus folgen drei Dinge.
Voller Beitragssatz. Auf Versorgungsbezüge gilt der allgemeine Beitragssatz (§ 248 Satz 1 SGB V). Den halben Satz gibt es dort ausdrücklich nur für die Alterssicherung der Landwirte. Im Arbeitsleben trägt dein Arbeitgeber die Hälfte deines Krankenkassenbeitrags, im Ruhestand trägst du auf die Betriebsrente den vollen.
Ein Freibetrag in der Krankenversicherung. Von deinen Versorgungsbezügen wird ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße abgezogen (§ 226 Absatz 2 Satz 2 SGB V), für versicherungspflichtige Rentner gilt das über § 237 Satz 4 SGB V. Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 Euro im Monat, ein Zwanzigstel sind also 197,75 Euro.
Und hier steckt die Falle. Dieselbe Vorschrift enthält zwei verschiedene Dinge. Satz 1 ist eine Freigrenze: Beiträge fallen nur an, wenn deine Versorgungsbezüge diesen Betrag übersteigen. Satz 2 ist der Freibetrag: Ist die Grenze überschritten, wird der Betrag abgezogen und nur der Rest ist beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung gilt davon nur Satz 1: § 57 Absatz 1 SGB XI verweist auf § 226 Absatz 2 Satz 1 und 3, den Satz 2 mit dem Freibetrag nimmt er aus.
Was das praktisch heißt. Bei einer Betriebsrente von 197,75 Euro im Monat zahlst du in beiden Versicherungen nichts. Bei 197,76 Euro rechnet die Krankenversicherung auf einen Cent, die Pflegeversicherung dagegen auf die vollen 197,76 Euro. Diese unterschiedliche Verweisung steht so im Gesetzestext. Wie die Kassen sie anwenden, kannst du dir von deiner Kasse schriftlich geben lassen.
Wie hoch die Beiträge zusammen ausfallen, hängt an deiner Kasse (der Zusatzbeitrag ist von Kasse zu Kasse verschieden) und an deiner Kinderzahl (der Pflegebeitrag ist für Kinderlose ab 23 höher und sinkt ab dem zweiten Kind je Kind). Beides steht in deinem Beitragsbescheid.
Wie verbreitet die Betriebsrente ist
Ein Recht auf Entgeltumwandlung hast du unabhängig davon, ob dein Arbeitgeber dir je etwas angeboten hat. Wie viele Beschäftigte eine Anwartschaft haben, hängt stark an der Betriebsgröße.
| Betriebsgröße | Anteil |
|---|---|
| 1 bis 4 Beschäftigte | 19 % |
| 5 bis 9 | 30 % |
| 10 bis 19 | 35 % |
| 20 bis 49 | 36 % |
| 50 bis 99 | 45 % |
| 100 bis 249 | 50 % |
| 250 bis 499 | 60 % |
| 500 bis 999 | 74 % |
| 1.000 und mehr | 86 % |
| Insgesamt | 51 % |
Quelle: BMAS-Forschungsbericht 651, Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung 2023, Verian 2024, Tabelle 10.6, Stichtag 31.12.2023. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Betriebe der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung sind in der Erhebung nicht enthalten, dort ist die Zusatzversorgung nahezu flächendeckend, die tatsächliche Gesamtquote liegt also über 51 Prozent. Und die Zahlen stehen auf dem Stand Dezember 2023, es ist die neueste verfügbare Erhebung.
Anlage, Bindung und der Ausstieg
Das Gesetz regelt, was dir zugesagt wird, und lässt offen, wie angelegt wird. Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung ist dir mindestens die Summe deiner Beiträge zugesagt, abzüglich der Anteile für die Absicherung biometrischer Risiken. Bei anderen Zusagen steht keine Höhe fest. Eine Garantie kostet Ertrag, weil das Geld vorsichtiger angelegt werden muss. Was für dich gilt, steht in deiner Versorgungszusage.
Vor dem Ruhestand kommst du an das Geld nicht heran. Eine Abfindung ist nur in engen Grenzen möglich: 2026 bei einer Monatsrente bis 59,33 Euro oder einem Kapital bis 7.119 Euro, und ob abgefunden wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Mit dem Betriebsrenten-Rechner siehst du, was aus einem Euro Nettoverzicht in deinem Vertrag wird und wie sich der Zuschuss über die Jahre auswirkt. Der Rechner gibt kein Urteil ab, er zeigt dir die Zahlen.
Möglichkeit 2: Das eigene Depot
Beim eigenen Depot zahlst du monatlich in Fonds ein, zum Beispiel in einen ETF auf einen breiten Aktienindex. Einen gesetzlichen Zuschuss gibt es hier nicht. Dafür bestimmst du jeden Monat neu, wie viel du einzahlst, ob du pausierst und wann du verkaufst.
Was es kostet
ETFs auf einen breiten Index wie den MSCI World oder den FTSE All-World kosten zwischen 0,07 und 0,20 Prozent im Jahr. Fonds mit Filtern oder eigener Gewichtung kosten mehr. Depotführung und Ausführung waren in einem Test von zwanzig Brokern im Juli 2026 bei den meisten kostenlos: die Depotführung bei 17 von 20 ohne Bedingungen, bei regelmäßigem Sparen bei keinem der getesteten Anbieter, die Ausführung bei den großen ebenfalls, mit vier Ausnahmen von zwanzig.
Wie versteuert wird
Versteuert wird dein Gewinn, mit 25 Prozent Abgeltungsteuer (§ 32d Absatz 1 Satz 1 EStG). Solidaritätszuschlag und, falls du kirchensteuerpflichtig bist, Kirchensteuer kommen darauf. Zwei Erleichterungen mindern das:
- Sparer-Pauschbetrag: Die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, pro Person, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro (§ 20 Absatz 9 EStG). Dazu zählen Zinsen und Dividenden genauso wie deine Gewinne beim Verkauf. Damit er greift, muss dein Freistellungsauftrag bei der Bank stehen.
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei (§ 20 Absatz 1 InvStG), und zwar bei allen drei Ertragsarten: Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinn.
Aktienfonds ist ein definierter Begriff, kein anderes Wort für ETF. Als Aktienfonds gilt ein Fonds, der laut seinen Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt (§ 2 Absatz 6 InvStG). Maßgeblich sind die Anlagebedingungen, nicht die Zusammensetzung im Moment. Mischfonds ab 25 Prozent bekommen eine geringere Teilfreistellung (§ 2 Absatz 7 InvStG), Renten- und Geldmarktfonds gar keine. Ein deutsches Depot zieht die Steuer bereits mit der richtigen Befreiung ab. Bei einem Depot im Ausland erklärst du deine Erträge selbst über die Anlage KAP.
Die Vorabpauschale, und ihr Deckel
Einen Teil der Steuer holt sich der Staat schon während der Haltezeit, über die Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Der Ablauf in vier Schritten:
- Basisertrag: der Wert deines Fondsanteils zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Der Basiszins für 2026 liegt bei 3,20 Prozent (BMF-Schreiben vom 13.01.2026), gerechnet wird also mit 2,24 Prozent des Werts zum Jahresanfang.
- Abzug der Ausschüttungen: Was der Fonds im Jahr ausgeschüttet hat, wird abgezogen. Schüttet er mehr aus als der Basisertrag, bleibt nichts übrig. Ein ausschüttender ETF kommt so ganz ohne Vorabpauschale aus.
- Der Deckel: Der Basisertrag ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres plus Ausschüttungen begrenzt. In einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an.
- Zufluss: am ersten Werktag des Folgejahres. Für die Vorabpauschale 2026 nennt das Bundesfinanzministerium den 4. Januar 2027.
Im Jahr des Kaufs kürzt sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Kauf (§ 18 Absatz 2 InvStG). Bleibst du mit allen Kapitalerträgen zusammen unter dem Sparer-Pauschbetrag und steht dein Freistellungsauftrag, zahlst du auch darauf nichts.
Durchrechnen kannst du das mit dem ETF-Vorabpauschale-Rechner und dem Freistellungsauftrag-Rechner.
Was das Depot besonders macht
Besteuert wird beim Verkauf dein Gewinn auf dem Papier. Ob nach Inflation real etwas übrig bleibt, spielt für die Steuer keine Rolle: § 20 EStG rechnet die Geldentwertung nicht heraus.
Ans Geld kommst du jederzeit heran, und das ist zugleich der Haken. Es ist auch dann verfügbar, wenn gerade etwas anderes ansteht, und was du entnimmst, fehlt dir später. Bei der Betriebsrente nimmt das Gesetz dir diese Entscheidung ab, hier triffst du sie jeden Monat neu.
Möglichkeit 3: Die private Rentenversicherung
Du zahlst monatlich ein, und später bekommst du eine Rente, solange du lebst. Das Risiko, dass du älter wirst als kalkuliert, trägt die Versicherung. Von jedem Euro, den du einzahlst, behält sie einen Teil für sich. Wie groß dieser Teil ist, geht von Vertrag zu Vertrag stark auseinander und entscheidet, was am Ende bei dir ankommt.
Das Dokument, in das du vor der Unterschrift siehst
Bei einer fondsgebundenen oder überschussbeteiligten privaten Rentenversicherung bekommst du ein Basisinformationsblatt. Es ist durch die europäische PRIIP-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vorgeschrieben, sobald das Produkt ein Versicherungsanlageprodukt ist, umfasst höchstens drei Seiten und ist bei jedem Anbieter gleich aufgebaut (Muster in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653). Zwei Abschnitte tragen die Entscheidung:
- „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?" Dort stehen vier Rechnungen, von einem Stressverlauf bis zu einem optimistischen, jeweils mit dem Betrag am Ende und der durchschnittlichen Jahresrendite zu drei Zeitpunkten. Das sind Modellrechnungen, keine Zusagen.
- „Welche Kosten entstehen?" Dort steht, wie viel über die Jahre für die Kosten von deiner Anlage abgeht.
Ein Produktinformationsblatt gehört nicht dazu. Das gibt es bei den geförderten Verträgen (Basisrente und Riester, § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz). Für Versicherungsanlageprodukte nimmt § 4 Absatz 3 VVG-Informationspflichtenverordnung das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ausdrücklich aus. Du bekommst also entweder das eine oder das andere, nie beides. Dazu kommen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungen (§ 7 Absatz 1 Satz 1 VVG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a VVG-InfoV).
Wenn du vorher aussteigen willst
Kündigst du, bekommst du den Rückkaufswert. In den ersten Jahren liegt der unter deinen Einzahlungen, weil die Abschlusskosten zuerst verrechnet werden. Das Gesetz zwingt den Versicherer nicht, diese Kosten zu strecken. Es setzt einen Mindestrückkaufswert, der so berechnet wird, als wären die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt (§ 169 Absatz 3 VVG). Der Versicherer darf sie früher verrechnen, auszahlen muss er dir mindestens diesen Wert.
Kannst du die Beiträge nicht mehr zahlen, hast du einen Anspruch darauf, den Vertrag beitragsfrei zu stellen (§ 165 Absatz 1 VVG). Er läuft dann mit dem weiter, was nach den Kosten bis dahin drin ist. Bedingung ist, dass die im Vertrag vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht ist. Wie hoch die ist, steht in deinem Vertrag. Wird sie nicht erreicht, bekommst du stattdessen den Rückkaufswert. Auch hier gilt die Fünfjahresverteilung der Abschlusskosten (§ 165 Absatz 2 in Verbindung mit § 169 Absatz 3 bis 5 VVG).
Wie die Rente besteuert wird
Bei einer ungeförderten privaten Rentenversicherung wird nur der Ertragsanteil deiner Rente besteuert. Wie hoch der ist, hängt an deinem Alter bei Rentenbeginn und ändert sich danach nie mehr (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG).
| Rentenbeginn mit | steuerpflichtiger Anteil |
|---|---|
| 60 oder 61 | 22 % |
| 62 | 21 % |
| 63 | 20 % |
| 64 | 19 % |
| 65 oder 66 | 18 % |
| 67 | 17 % |
Fängst du mit 67 an, sind also 17 Prozent jeder Monatsrente steuerpflichtig. Nur auf diese 17 Prozent zahlst du deinen normalen Steuersatz, die übrigen 83 Prozent bleiben steuerfrei. Bei einem geförderten Vertrag gilt das nicht: dort wird die Rente voll nachgelagert besteuert.
Lässt dein Vertrag statt der Rente eine Auszahlung auf einmal zu, wird der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen besteuert. Zur Hälfte, wenn die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist. Für Verträge, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden, verschiebt sich die Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgezahlte Versicherungsleistung (§ 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 1 EStG). Die Vertragskosten mindern damit auch deine Steuer, weil sie vorher dein Geld gemindert haben.
Meine Empfehlung, wenn du unsicher bist: Lass dich von einem Versicherungsberater beraten. Das ist ein eigener Beruf mit eigener Erlaubnis (§ 34d Absatz 2 Gewerbeordnung), erteilt von der Industrie- und Handelskammer. Ein Versicherungsberater darf von Versicherern keine Provision annehmen und wird von dir bezahlt. Die Unabhängigkeit steht damit in einer Berufszulassung und in keinem Werbeversprechen.
Unterschreiben geht an einem Nachmittag. Ohne Verlust wieder herauszukommen dauert Jahre.
Möglichkeit 4: Die eigene Wohnung
Gemeint ist hier die Wohnung, in der du selbst wohnst. Vermieten ist eine eigene Rechnung mit eigenen Regeln.
Bei den anderen drei Möglichkeiten lebst du im Alter von dem, was du angespart hast. Hier lebst du davon, dass keine Miete mehr hinausgeht. Ist der Kredit bis zur Rente abbezahlt, bleibt dir jeden Monat der Betrag, den du heute überweist.
Die Steuer, und wo sie wegfällt
Aufs Wohnen in der eigenen Wohnung zahlst du keine Einkommensteuer. Die Grundsteuer läuft weiter, Jahr für Jahr.
Beim Verkauf gilt zunächst die Zehnjahresfrist: Liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerpflichtig (§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG). Für die selbst bewohnte Wohnung enthält dieselbe Vorschrift zwei Ausnahmen, und die sind milder:
- Durchgehende Eigennutzung seit dem Kauf: Der Gewinn bleibt steuerfrei, ohne jede Wartezeit. Eine Mindesthaltedauer gibt es nicht, eine Objektgrenze in § 23 auch nicht.
- Später eingezogen: Hier verlangt der Bundesfinanzhof eine zusammenhängende Strecke, und die ist kürzer, als sie klingt. Wörtlich reicht: mindestens ein Tag im Verkaufsjahr, das Vorjahr durchgehend und mindestens ein Tag im zweiten Jahr vor dem Verkauf (Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19). Drei volle Kalenderjahre sind also nicht nötig. In dem entschiedenen Fall war die Wohnung im Verkaufsjahr sogar von Mai bis Dezember vermietet, und der Gewinn blieb trotzdem steuerfrei.
Was als „selbst darin gewohnt" zählt
Die Rechtsprechung fasst das weiter, als das Wort vermuten lässt. Es muss weder deine Hauptwohnung sein noch dein Lebensmittelpunkt, und du kannst mehrere Objekte gleichzeitig zu eigenen Wohnzwecken nutzen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16).
| Fall | Einordnung |
|---|---|
| Zweitwohnung, eigene Ferienwohnung, Wohnung bei doppelter Haushaltsführung | Ja |
| Unentgeltliche Überlassung an ein Kind, für das dir Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht | Ja |
| Überlassung an dieses Kind und zugleich an eine weitere Person | Nein |
| Leerstand zwischen Auszug und Verkauf | Unschädlich |
| Vermietung | Nein, mit der oben genannten Ausnahme im Verkaufsjahr |
Der Kind-Fall ist der heikelste: Die Überlassung ist nur gedeckt, solange sie ausschließlich an ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind geht. Wohnt jemand mit darin, der das nicht ist, entfällt die Befreiung.
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, gilt als gewerblicher Grundstückshändler, dann sind die Gewinne gewerbliche Einkünfte und § 23 greift nicht mehr. Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke führt das amtliche Einkommensteuer-Handbuch bei dieser Drei-Objekt-Grenze als eigenen Punkt.
Was am Anfang und laufend abgeht
Beim Kauf fällt am meisten an. Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. 3,5 Prozent ist der gesetzliche Grundsatz, die Länder dürfen abweichen. Dazu kommen Notar, Grundbuch und die Maklerprovision. Ist der Makler für beide Seiten tätig, müssen sich Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB).
Und die Kosten hören nicht auf, wenn der Kredit abbezahlt ist. Gehört deine Wohnung zu einem Haus mit mehreren Eigentümern, gelten die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes:
- Erhaltungsrücklage (§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG). Sie gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung, entsteht aber über einen Beschluss der Eigentümerversammlung (§ 19 Absatz 1 WEG). Automatisch gebildet wird sie nicht. Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz heißt sie Erhaltungsrücklage, der ältere Begriff Instandhaltungsrücklage ist überholt.
- Vorschüsse (§ 28 Absatz 1 WEG). Dafür stellt der Verwalter jedes Jahr einen Wirtschaftsplan auf.
- Nachschüsse (§ 28 Absatz 2 WEG). Nach Ablauf des Jahres beschließen die Eigentümer über die Einforderung von Nachschüssen. Das ist der konkrete Weg, auf dem ein neues Dach bei dir landet.
- Vermögensbericht (§ 28 Absatz 4 WEG). Der Verwalter erstellt ihn jährlich mit dem Stand der Rücklagen, und er ist jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen. Lass ihn dir vom Verkäufer zeigen, bevor du kaufst.
Diese vier Punkte gelten für Wohnungseigentum. Beim freistehenden Haus entscheidest du allein, und du legst auch allein zurück.
Ans Geld kommst du hier nur ganz oder gar nicht. Aus dem Depot nimmst du zweitausend Euro heraus und lässt den Rest liegen. Bei der Wohnung geht das nicht: du verkaufst sie ganz, oder du nimmst einen Kredit auf sie auf und hast Schulden.
Welche passt zu dir
Vier Fragen sortieren das, und sie schließen sich nicht gegenseitig aus.
- Bist du angestellt? Dann legt dein Arbeitgeber bei der Betriebsrente die 15 Prozent obendrauf, soweit er durch die Umwandlung Sozialabgaben spart. Die stehen dir zu.
- Liest du dich gerne ein und willst selbst entscheiden, was gekauft wird? Dann ist das eigene Depot deins.
- Willst du jeden Monat etwas bekommen, ohne dich um etwas zu kümmern? Dafür ist die private Rentenversicherung gebaut. Sie zahlt weiter, egal wie alt du wirst.
- Willst du im Alter vor allem keine Miete mehr überweisen? Dann führt an der eigenen Wohnung nichts vorbei.
Du darfst die vier auch kombinieren. Damit stehst du im Alter auf mehreren Beinen. Sieh dir bei allen vieren die Unterlagen an, bevor du dich festlegst. Bei der Betriebsrente ist das die Versorgungszusage, beim Depot die Anlagebedingungen des Fonds, bei der Versicherung das Basisinformationsblatt und bei der Wohnung der Vermögensbericht.
Wie viel dir die gesetzliche Rente überhaupt lässt und was ein Jahr Arbeit dabei bringt, steht im Artikel Die Rente reicht nicht, was tun. Über das ab 2027 geförderte Altersvorsorgedepot liest du hier weiter: Altersvorsorgedepot 2027.
Deine nächsten Schritte
Betriebsrenten-Rechner
Was aus einem Euro Nettoverzicht in deinem Vertrag wird, und was der Zuschuss über die Jahre wert sein kann.
Zum Rechner →ETF-Vorabpauschale
Was für dein Depot im nächsten Januar anfällt, mit dem Basiszins 2026.
Zum Rechner →Freistellungsauftrag
Wie du deine 1.000 Euro auf mehrere Banken verteilst, ohne etwas zu verschenken.
Zum Rechner →Deine Fragen, kurz beantwortet
Welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge gibt es?
Vier davon stehen in diesem Artikel: die Betriebsrente über den Arbeitgeber, ein eigenes Wertpapierdepot, eine private Rentenversicherung und die selbst bewohnte Wohnung. Sie unterscheiden sich darin, wer etwas dazulegt, wer das Risiko eines langen Lebens trägt, wie schnell du wieder an dein Geld kommst und was am Ende an Steuern und Beiträgen abgeht. Du kannst sie auch kombinieren.
Wie viel legt der Arbeitgeber bei der Betriebsrente dazu?
15 Prozent des Betrags, den du aus deinem Bruttogehalt umwandelst, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz). Aus 100 Euro Umwandlung werden so 115 Euro im Vertrag. Der Zuschuss gilt für Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Ein Tarifvertrag darf davon abweichen, auch nach unten (§ 19 Absatz 1 Betriebsrentengesetz).
Bis zu welchem Betrag ist die Entgeltumwandlung steuer- und abgabenfrei?
2026 bleiben bis 338 Euro im Monat frei von Steuern und Sozialabgaben, das sind 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Zwischen 338 und 676 Euro im Monat sparst du nur noch die Steuer, die Sozialabgaben fallen dort an. Über 676 Euro im Monat gibt es keinen Vorteil mehr. Die Steuer ist dabei gestundet, nicht gespart: auf die spätere Betriebsrente zahlst du sie.
Wie viel Krankenkassenbeitrag zahle ich auf die Betriebsrente?
Den vollen allgemeinen Beitragssatz, weil im Ruhestand kein Arbeitgeber mehr die Hälfte trägt (§ 248 Satz 1 SGB V). In der Krankenversicherung bleiben 2026 monatlich 197,75 Euro deiner Betriebsrente beitragsfrei, das ist ein Zwanzigstel der Bezugsgröße (§ 226 Absatz 2 Satz 2 SGB V). In der Pflegeversicherung gibt es diesen Abzug nicht: dort gilt derselbe Betrag als Freigrenze, überschreitest du sie, zählt der volle Betrag.
Wie wird ein ETF-Depot in der Altersvorsorge besteuert?
Versteuert wird nur dein Gewinn, mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (§ 32d Absatz 1 EStG). Zwei Erleichterungen kommen dazu: Die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben pro Person steuerfrei, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro (§ 20 Absatz 9 EStG). Und bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei (§ 20 Absatz 1 InvStG). Ein Teil der Steuer läuft schon während der Haltezeit über die Vorabpauschale mit.
Wie viel von der privaten Rentenversicherung ist steuerpflichtig?
Bei einer ungeförderten privaten Rentenversicherung mit Rentenbeginn im Alter von 67 sind 17 Prozent jeder Monatsrente steuerpflichtig, die übrigen 83 Prozent bleiben steuerfrei. Auf die 17 Prozent zahlst du deinen normalen Steuersatz. Der Anteil hängt am Alter bei Rentenbeginn und ändert sich danach nie mehr (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG). Bei einem geförderten Vertrag gilt das nicht, dort wird die Rente voll nachgelagert besteuert.
Wann ist der Verkauf der eigenen Wohnung steuerfrei?
Hast du seit dem Kauf durchgehend selbst darin gewohnt, ist der Gewinn steuerfrei, ohne Wartezeit. Bist du später eingezogen, verlangt der Bundesfinanzhof eine zusammenhängende Strecke: mindestens einen Tag im Verkaufsjahr, das Vorjahr durchgehend und mindestens einen Tag im zweiten Jahr vor dem Verkauf (Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19). Bei einer vermieteten Wohnung gilt dagegen die Zehnjahresfrist des § 23 EStG.
Betriebsrente: Anspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG); Abweichung durch Tarifvertrag zulässig (§ 19 Abs. 1 und 2 BetrAVG). Grenzen der Entgeltumwandlung 4 und 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West, 8.450 € im Monat, Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € im Monat, Bezugsgröße 3.955 € im Monat, alle nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24.11.2025. Betriebsrenten als Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V), allgemeiner Beitragssatz (§ 248 Satz 1 SGB V), Freigrenze und Freibetrag von je einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, 2026 also 197,75 € (§ 226 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V, für Rentner über § 237 Satz 4 SGB V); die Pflegeversicherung verweist nur auf Satz 1 und 3 (§ 57 Abs. 1 SGB XI). Minderung der gesetzlichen Rente rund 40 € je 100 € Umwandlung über 40 Jahre: Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale. Verbreitung nach Betriebsgröße: BMAS-Forschungsbericht 651 (Verian 2024), Tabelle 10.6, Stichtag 31.12.2023, ohne Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung. Abfindungsgrenzen 2026: 59,33 € Monatsrente, 7.119 € Kapital. Depot: Abgeltungsteuer 25 Prozent (§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG), Sparer-Pauschbetrag 1.000 € je Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung (§ 20 Abs. 9 EStG), Aktienteilfreistellung 30 Prozent (§ 20 Abs. 1 InvStG), Definition des Aktienfonds über die Anlagebedingungen (§ 2 Abs. 6 InvStG), Mischfonds (§ 2 Abs. 7 InvStG), Vorabpauschale und Deckelung (§ 18 InvStG), Basiszins 3,20 Prozent zum 02.01.2026 und Zufluss am 04.01.2027 nach dem BMF-Schreiben vom 13.01.2026, GZ IV C 1 - S 1980/00230/012/001. ETF-Kosten und Broker-Gebühren: justETF-Broker-Test, Datenstand 16.07.2026. Private Rentenversicherung: Basisinformationsblatt nach der PRIIP-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, Aufbau nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653; Ausnahme für Versicherungsanlageprodukte (§ 4 Abs. 3 VVG-InfoV), Versicherungsbedingungen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VVG, § 1 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a VVG-InfoV), Produktinformationsblatt nur bei zertifizierten Verträgen (§ 7 AltZertG); Mindestrückkaufswert (§ 169 Abs. 3 VVG), Anspruch auf Beitragsfreistellung (§ 165 Abs. 1 und 2 VVG); Ertragsanteil nach dem Alter bei Rentenbeginn (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG); Besteuerung der Kapitalauszahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG); Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO). Eigene Wohnung: Zehnjahresfrist und Ausnahme für eigene Wohnzwecke (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), Auslegung durch den Bundesfinanzhof, Urteile vom 27.06.2017 (IX R 37/16) und vom 03.09.2019 (IX R 10/19), Drei-Objekt-Grenze nach dem amtlichen Einkommensteuer-Handbuch, Anhang 17; Maklerprovision bei Tätigkeit für beide Seiten (§ 656c BGB); Erhaltungsrücklage und ordnungsmäßige Verwaltung (§ 19 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 WEG), Vorschüsse, Nachschüsse und Vermögensbericht (§ 28 Abs. 1, 2 und 4 WEG); Grunderwerbsteuersätze der Länder, Stand 2026. Alle Normen im Research-Lauf vom 01. bis 04.08.2026 an der Primärquelle gelesen. Stand dieser Seite: August 2026.