Was 2027 wirklich startet
Stell dir ein normales Wertpapierdepot vor. Du zahlst regelmäßig ein, das Geld geht in Fonds, zum Beispiel in einen ETF auf einen breiten Aktienindex. So funktioniert das neue Altersvorsorgedepot im Kern auch. Drei Dinge sind anders.
Erstens legt der Staat Geld obendrauf. Wie viel genau, steht gleich im nächsten Abschnitt.
Zweitens gibt es keine Garantie dafür, wie viel am Ende für dich drin liegt. Das ist so gewollt. Der Staat fördert ab 2027 auch ein Produkt mit Garantie, dort kannst du wählen, ob am Ende 80 oder 100 Prozent von allem sicher sind, was eingezahlt wurde, deine Beiträge und die Zulagen zusammen. Das Altersvorsorgedepot kommt bewusst ohne. Eine Garantie hat nämlich einen Preis: Wer dir jeden eingezahlten Euro garantieren muss, muss einen entsprechend großen Teil davon sicher anlegen, und nur der Rest kann in Aktien. Genau das drückt die Renditechance. Bei Riester war diese Garantie Pflicht, und sie war einer der Gründe, warum das Modell gescheitert ist. Wer die Sicherheit lieber hat, bekommt sie weiter gefördert, dann eben als Garantieprodukt. Ohne Garantie heißt: dein Guthaben schwankt.
Drittens liegt das Geld fest. Ausgezahlt wird frühestens mit 65, spätestens mit 70 muss es losgehen. Früher geht es nur, wenn deine Altersrente vorher anfängt. Gemeint ist jedes gesetzliche Alterssicherungssystem, also auch das Versorgungswerk von Ärzten oder Anwälten und die Beamtenversorgung.
Was der Staat drauflegt
Zahlst du ein, legt der Staat einen Anteil deiner Einzahlung dazu, und dieser Anteil ist gestaffelt. Die Staffel fängt in jedem Kalenderjahr wieder bei null an.
- Für die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Prozent dazu. Du zahlst 360 Euro ein, der Staat legt 180 Euro drauf.
- Für alles darüber gibt es 25 Prozent, gefördert bis 1.800 Euro Einzahlung im Jahr.
- Damit steht die höchste Grundzulage fest: Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, also 150 Euro im Monat, bekommt 540 Euro vom Staat.
Nach unten gibt es eine harte Grenze. Für die Zulage brauchst du mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, das sind 10 Euro im Monat. Wer 119 Euro einzahlt, bekommt null. Eine anteilig gekürzte Zulage gibt es hier nicht. Nach oben nimmt der Vertrag höchstens 6.840 Euro im Jahr an, das schreibt das Gesetz jedem Vertrag vor. Zulagen und Erträge zählen auf diese Grenze nicht mit.
Die Zulage hängt an dem, was du wirklich einzahlst. Zahlst du weniger ein, bekommst du weniger dazu. An deinem Einkommen hängt sie nicht.
Mit Kindern wird es deutlich stärker
Für jedes Kind, für das Kindergeld läuft, gibt es 100 Prozent deiner geleisteten Beiträge, höchstens 300 Euro pro Kind. Das Geld fließt in deinen eigenen Vertrag, die Kinder bekommen kein eigenes Depot.
Die 300 Euro pro Kind sind dabei eine Obergrenze und kein Festbetrag. Zahlst du 200 Euro im Jahr ein, gibt es 200 Euro pro Kind. Und sie laufen nur so lange, wie das Kindergeld läuft.
Die Kinderzulage steht nur einem Elternteil zu, ein Paar bekommt sie also einmal. Wem genau, hängt vom Jahr ab: 2027 geht sie bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts an die Mutter, auf Antrag beider Eltern an den Vater. Ab 2028 zählt, wer das Kindergeld festgesetzt bekommt. Bei Eltern gleichen Geschlechts gilt schon 2027 das Kindergeld.
Unter 25? Dann kommen einmalig 200 Euro dazu
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt zusätzlich zur Zulage einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Eine Unsicherheit gehört dazu: Das Gesetz stellt auf dein Alter zu Beginn des Beitragsjahres ab, das FAQ der Bundesregierung liest es enger und knüpft den Bonus an einen Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag. Stehst du kurz vor 25, frag deinen Anbieter vor dem Abschluss schriftlich, nach welcher Lesart er den Bonus beantragt.
Der Steuerabzug, und warum du nicht doppelt rechnen darfst
Neben der Zulage gibt es einen Sonderausgabenabzug. Für 2027 sind das bis zu 2.340 Euro, nämlich 1.800 Euro Eigenbeitrag plus die dafür zustehende Zulage von 540 Euro. Mit Kinderzulage liegt der Betrag höher, ein fester Deckel für alle ist das also nicht. Falls dir irgendwo 2.100 Euro begegnen: Das ist der alte Riester-Wert.
Was es kostet
Beim Standarddepot hat der Bundestag am 27. März 2026 eine Obergrenze beschlossen: Die Kosten dürfen deine Rendite um höchstens einen Prozentpunkt im Jahr drücken. Bei 10.000 Euro im Depot sind das rund 100 Euro im Jahr. Der Deckel gilt im Durchschnitt über die ganze Laufzeit, einzelne Jahre können darüber liegen. Maßgebend ist die Zahl in deinem Produktinformationsblatt, also eine Vorausberechnung bei Vertragsschluss. In dieser Zahl steckt alles drin, die Verwaltung, der Vertrieb und auch die Kosten der Fonds, in die dein Geld fließt.
Diese Grenze gilt für das Standarddepot, für sonst nichts. Ab 2027 darf ein Anbieter auch teurere Depots verkaufen. Auch die heißen Altersvorsorgedepot, auch für die gibt es dieselbe Zulage, nur der Kostendeckel fehlt.
Dazu kommt: Ein Standarddepot muss nicht so heißen. Wie ein Anbieter sein Produkt nennt, bleibt ihm überlassen, und dass jeder eines im Regal hat, schreibt das Gesetz ihm nicht vor. Verlass dich deshalb auf das Produktinformationsblatt. Das muss dir der Anbieter vor der Unterschrift geben, und darin stehen die Produktkategorie und die Kosten. Kosten, die dort nicht drinstehen, musst du auch nicht zahlen.
Der Punkt, an dem sich das dreht
Die Zulage bekommst du einmal im Jahr, auf das, was du neu einzahlst. Bei 1.800 Euro sind das 540 Euro. Den Kostennachteil zahlst du jedes Jahr, und zwar auf alles, was schon drin liegt.
Am Anfang gewinnt die Zulage haushoch. Bei 5.000 Euro im Depot stehen 540 Euro Zulage gegen rund 43 Euro Mehrkosten. Aber dein Guthaben wächst, und irgendwann ist es groß genug, dass der Kostennachteil darauf schwerer wiegt als die Zulage.
Diesen Punkt kannst du ausrechnen, ganz ohne Annahme über die Zukunft. Verglichen wird das geförderte Standarddepot mit demselben Geld in einem eigenen ETF-Sparplan, bei gleicher Einzahlung im Jahr. Bei einem ETF für 0,15 Prozent liegt die Schwelle bei rund 63.500 Euro.
Die Rendite fehlt in dieser Rechnung übrigens nicht. Sie entscheidet, wann du bei der Schwelle ankommst, und nicht, wo die Schwelle liegt.
Und die Schwelle hängt daran, wie viel du einzahlst, denn wer weniger einzahlt, bekommt weniger Zulage. Bei 50 Euro im Monat sind es 240 Euro Zulage, da dreht es sich schon bei rund 28.000 Euro. Bei 30 Euro im Monat sind es 180 Euro Zulage, da liegt der Punkt bei rund 21.000 Euro. Hast du Kinder, verschiebt die Kinderzulage die Schwelle deutlich nach oben.
Was diese Schwelle bedeutet, und was nicht: Ab dort ist der jährliche Kostennachteil größer als die jährliche Zulage. Das heißt nicht, dass sich der Vertrag ab da nicht mehr lohnt, denn die Zulagen aller Vorjahre liegen längst im Depot und bleiben dort. Ab hier schrumpft dein Vorsprung gegenüber dem eigenen ETF-Sparplan, er verschwindet nicht auf einen Schlag. Was über sehr lange Laufzeiten passiert, rechnen wir hier bewusst nicht aus, dafür bräuchte es eine Annahme über künftige Erträge.
Zwei Dinge stecken in dieser Rechnung nicht drin, und beide nennen wir offen. Die Steuer. Beim geförderten Depot zahlst du erst in der Auszahlungsphase Steuern, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz. Beim freien Depot zahlst du auf Gewinne erst beim Verkauf, und von den Erträgen eines Aktienfonds bleiben 30 Prozent steuerfrei. Wie stark das dein Ergebnis verschiebt, hängt an deinem Steuersatz im Ruhestand. In der Kostenzahl von einem Prozentpunkt steckt keine Steuer: Diese Kennzahl misst die Kosten bis zum Beginn der Auszahlungsphase, und bis dahin fällt auf dein gefördertes Kapital keine Steuer an. Und die Kinderzulage, die das Bild deutlich zu deinen Gunsten dreht, sobald Kinder dazukommen.
Die Regeln, bevor du unterschreibst
Wenn es eng wird
Du hast das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen. Dann zahlst du vorerst nichts mehr ein, und dein Guthaben bleibt liegen. Die Kosten laufen in dieser Zeit weiter, die Zulage entfällt für das Jahr ohne Einzahlung. Nur weniger einzuzahlen ist dagegen Vertragssache, das entscheidet dein Anbieter. Ganz aussetzen darfst du immer.
Wenn du kündigen willst
Das geht, kostet dich aber die Förderung. Wer sich das Geld vorzeitig auszahlen lässt, muss die Zulagen und Steuervorteile für den ausgezahlten Teil zurückzahlen.
Wenn du den Anbieter wechseln willst
Zu einem anderen Anbieter umziehen darfst du, ohne die Förderung zu verlieren. Kosten kann es dich trotzdem: In den ersten fünf Jahren darf dein alter Anbieter bis zu 150 Euro dafür verlangen, danach ist der Umzug bei ihm kostenfrei.
Wenn es losgeht
Zu Beginn der Auszahlungsphase erlaubt das Gesetz eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 Prozent, der Rest kommt als monatliche Leistung. Ist die Monatsrente aus deinem Guthaben am Ende zu klein, darf sogar alles in einer Summe kommen, und die Förderung bleibt dir. Wo diese Grenze liegt, wird jedes Jahr neu festgesetzt, heute wären es 59 Euro im Monat.
Was im Standarddepot liegt, und wie es sich zum Schluss verschiebt
Das Gesetz schreibt weder einen bestimmten Index noch eine Aktienquote vor. Beim Standarddepot legt der Anbieter zwei Fonds fest, einen mit niedrigem und einen mit höherem Risiko. Wie viel in welchen Fonds geht, entscheidest du. In allen anderen Produkten wählt der Anbieter die Fonds aus, und räumt dein Vertrag dir die Option ein, selbst auszuwählen, gilt deine Wahl.
Für das Standarddepot schreibt das Gesetz zusätzlich ein Ablaufmanagement vor. Je näher die Auszahlung rückt, desto weniger darf im riskanteren der beiden Fonds liegen:
- Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase höchstens 50 Prozent
- Zwei Jahre vorher und zum Beginn der Auszahlungsphase höchstens 30 Prozent
Dein Guthaben schwankt dadurch kurz vor Schluss weniger, und es kann in den letzten Jahren auch weniger dazukommen. Du kannst die Vereinbarung anderer Prozentsätze verlangen, das ist ein echter Anspruch. Dein Anbieter darf außerdem die Aufteilung deiner Einzahlungen anpassen, um die Umschichtung zu begrenzen.
Dein alter Riester-Vertrag
Er läuft einfach weiter. Er wird nicht gekündigt und auch nicht automatisch auf das neue Recht gestellt. Ab 2027 kannst du nur keinen neuen Riester-Vertrag mehr abschließen. Ohne dein Zutun bleibt es bis zum Beginn der Auszahlungsphase beim alten Recht.
Die Grundregel: Schließt du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, also ein Depot, ein Garantieprodukt oder einen Wohn-Riester, gelten die neuen Förderregeln von da an auch für deinen alten Riester. Das passiert allein durch den Neuabschluss. Ein Rürup-Vertrag löst das übrigens nicht aus, den führt das Gesetz als eigene Kategorie.
Es gibt drei weitere Wege in dieselbe Folge, und die kennt kaum jemand:
- Betriebliche Altersversorgung. Wird ein Beitrag an eine Versorgungseinrichtung der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung geleistet und erstmals nach dem 31. Dezember 2027 bescheinigt, gilt dasselbe. Beachte das Datum: hier ist es ein Jahr später als bei der Grundregel.
- Der Ehegatten-Fall. Wechselt ein Ehegatte in das neue Recht und beantragt der über ihn mittelbar zulageberechtigte andere Ehegatte eine Zulage, gilt ab diesem Zeitpunkt auch bei ihm das neue Recht. Wer über den Partner zulageberechtigt ist, landet also ohne eigenen Neuabschluss im neuen Förderrecht.
- Die freiwillige Erklärung. Du kannst gegenüber deinem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für alle Bestandsverträge das ab 2027 geltende Recht gelten soll, auch ohne Neuabschluss. Sie wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie deinem Anbieter vorliegt. Das Wort unwiderruflich steht so im Gesetz.
Zwei Dinge sagen wir hier bewusst nicht. Ob die neuen Förderregeln für deinen alten Vertrag besser oder schlechter sind, hängt an deinem Einkommen, deiner Kinderzahl und deiner Beitragshöhe, das hat niemand für alle Fälle durchgerechnet. Und einen Anspruch, das Kapital aus deinem alten Vertrag in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen, gibt es nicht. Ob so etwas bei dir geht, hängt an deinem Vertrag und daran, dass beide Anbieter mitspielen.
Was heute noch offen ist
Welche Anbieter mit welchen Konditionen kommen, steht erst zum Start fest. Auch nach welcher Rechenregel die Kosten gemessen werden, legt eine Stelle fest, die dafür erst aufgebaut werden muss. Und das staatlich organisierte Standarddepot, auf das die Verbraucherzentralen bei Unsicherheit warten würden, braucht zuerst eine Verordnung der Bundesregierung, und wer es anbieten soll, steht noch nicht fest.
Sicher ist ab Januar 2027 nur eins: Es gibt diese Art Depot, und dort sind die Kosten auf einen Prozentpunkt gedeckelt. Vergleichen kannst du also erst, wenn die Angebote wirklich auf dem Tisch liegen. Die Verbraucherzentralen rechnen mit einer sehr großen Verkaufswelle.
Was du heute schon tun kannst
Für heute gibt es genau einen Schritt, und der kostet nichts: Rechne deinen eigenen Kipppunkt aus. Trag ein, was du monatlich einzahlen würdest und was du an Guthaben erwartest, dann siehst du, in welcher Größenordnung sich das für dich dreht. Diese eine Zahl sagt dir mehr über deinen Fall als jeder allgemeine Ratschlag.
Und wenn 2027 die ersten Angebote kommen: Lass dir das Produktinformationsblatt geben, bevor du unterschreibst. Dort steht, ob du ein Standarddepot mit gedecktem Kostendeckel vor dir hast oder ein teureres Produkt mit derselben Zulage. Bist du unsicher, ob das Ganze zu dir passt, berät dich die Verbraucherzentrale gegen Gebühr und ohne etwas zu verkaufen.
Das Altersvorsorgedepot ist einer von mehreren Wegen. Was die gesetzliche Rente allein für dich leistet und welche fünf Wege daneben stehen, steht im Fundament-Check zur gesetzlichen Rente.
Deine nächsten Schritte
Altersvorsorgedepot-Rechner
Rechne aus, ab welchem Guthaben der Kostennachteil größer wird als deine jährliche Zulage.
Zum Rechner →Sparplan-Rechner
Spiel durch, was aus kleinen monatlichen Beträgen über 20, 30 oder 40 Jahre werden kann.
Zum Rechner →Deine Fragen, kurz beantwortet
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein Wertpapierdepot für die Altersvorsorge, das der Staat ab dem 1. Januar 2027 fördert. Du zahlst regelmäßig ein, das Geld geht in Fonds, und der Staat legt einen Anteil deiner Einzahlung dazu. Anders als bei einem freien Depot liegt das Geld fest bis zum Ruhestand, und anders als bei Riester gibt es keine Garantie auf das Eingezahlte.
Wie hoch ist die Zulage beim Altersvorsorgedepot?
Auf die ersten 360 Euro, die du in einem Jahr einzahlst, gibt es 50 Prozent dazu, also 180 Euro. Auf alles darüber gibt es 25 Prozent, gefördert bis 1.800 Euro Einzahlung im Jahr. Die höchste Grundzulage sind damit 540 Euro. Für die Zulage brauchst du mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, das sind 10 Euro im Monat. Die Staffel fängt in jedem Kalenderjahr wieder bei null an.
Wie viel Zulage gibt es pro Kind?
Für jedes Kind, für das dir Kindergeld festgesetzt ist, gibt es 100 Prozent deiner geleisteten Beiträge, höchstens 300 Euro pro Kind. Die 300 Euro sind eine Obergrenze: Zahlst du 200 Euro im Jahr ein, gibt es 200 Euro pro Kind. Das Geld fließt in deinen eigenen Vertrag, die Kinder bekommen kein eigenes Depot. Die Zulage steht nur einem Elternteil zu.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Beim Standarddepot dürfen die Kosten deine Rendite um höchstens einen Prozentpunkt im Jahr drücken. Bei 10.000 Euro im Depot sind das rund 100 Euro im Jahr. In dieser Zahl steckt alles: Verwaltung, Vertrieb und die Kosten der Fonds. Dieser Deckel gilt ausschließlich für das Standarddepot. Ein Altersvorsorgedepot, das keines ist, darf mehr kosten, bekommt aber dieselbe Zulage. Was du vor dir hast, steht im Produktinformationsblatt.
Ab wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Frühestens mit 65, spätestens muss die Auszahlung mit 70 beginnen. Früher geht es nur, wenn vorher eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem einsetzt, also auch aus einem Versorgungswerk oder der Beamtenversorgung. Zu Beginn der Auszahlungsphase dürfen bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden, der Rest kommt als laufende Leistung.
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Er läuft weiter. Er wird nicht gekündigt und nicht automatisch auf das neue Recht gestellt. Ab 2027 kannst du nur keinen neuen Riester-Vertrag mehr abschließen. Schließt du ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gelten die neuen Förderregeln von da an auch für deinen alten Vertrag, allein durch den Neuabschluss. Ein Anspruch, das Kapital aus dem alten Vertrag in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen, besteht nicht.
Kann ich die Beiträge aussetzen, wenn es eng wird?
Ja. Du hast das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen. Dann zahlst du vorerst nichts mehr ein und dein Guthaben bleibt liegen. Die Kosten laufen in dieser Zeit weiter, die Zulage entfällt für das Jahr ohne Einzahlung. Nur weniger einzuzahlen ist dagegen Vertragssache, das entscheidet dein Anbieter. Ganz aussetzen darfst du immer.
Rechtsgrundlage: Gesetz zum Altersvorsorgedepot, Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 156 vom 29.05.2026, Beschluss des Bundestages vom 27.03.2026. Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € Jahresbeitrag, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € (§ 84 Satz 1 EStG). Berufseinsteigerbonus 200 € einmalig für unter 25-Jährige (§ 84 Satz 2 EStG). Kinderzulage 100 % der Beiträge bis 1.800 €, höchstens 300 € je Kind (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG); Zuordnung 2027 nach § 85 Abs. 2 EStG in der bisherigen Fassung, ab 01.01.2028 nach festgesetztem Kindergeld (Artikel 3 Nr. 6 Buchst. b des Gesetzes). Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr, darunter entfällt die Zulage vollständig (§ 86 EStG). Sonderausgabenabzug bis 1.800 € zuzüglich der zustehenden Zulage (§ 10a Abs. 1 Satz 1 EStG), Günstigerprüfung von Amts wegen (§ 10a Abs. 2 EStG). Besteuerung des geförderten Depots nachgelagert in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG), freies Depot bei Verkauf mit 30 % Teilfreistellung auf die Erträge eines Aktienfonds (§ 20 InvStG). Bestandsverträge und der Wechsel des Förderrechts: § 52 Abs. 50a EStG. Kostenobergrenze 1,0 % nur für das Standarddepot (§ 2a Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1c AltZertG), Kennzahl gerechnet bis zum Beginn der Auszahlungsphase (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Einzahlungsgrenze 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG), Auszahlungsalter 65 bis 70 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AltZertG), Kapitalauszahlung bis 30 % (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG), Ablaufmanagement des Standarddepots (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG). Alle AltZertG-Fundstellen in der Fassung von Artikel 6 des Gesetzes, in Kraft ab 01.01.2027. Kipppunkt-Beispiele gerechnet mit 1,00 % gegen 0,15 % Kosten, also 0,85 Prozentpunkten Unterschied. Stand dieser Seite: 1. August 2026.