- Die Pendlerpauschale beträgt 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung, für jeden Arbeitstag, an dem du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst. Hin- und Rückweg zählen einmal.
- Die Pendlerpauschale senkt dein zu versteuerndes Einkommen, und zwar erst, soweit deine Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen.
- Aufs Gehalt kommt die Pendlerpauschale als Freibetrag nur, wenn deine Werbungskosten über dem Pauschbetrag, zusammen mit bestimmten Sonderausgaben und Belastungen, mehr als 600 Euro ausmachen. Den Antrag für 2027 stellst du ab dem 1. November 2026.
- Mit einem eingetragenen Freibetrag musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn dein Arbeitslohn über dem Grundfreibetrag plus den Pauschbeträgen liegt. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gilt eine höhere Grenze.
- Der Freibetrag bringt dir das Geld früher, nicht mehr davon. Über das ganze Jahr zahlst du dieselbe Steuer.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Für jeden Arbeitstag, an dem du zu deiner ersten Tätigkeitsstätte fährst, setzt du 0,38 Euro je vollem Kilometer der Entfernung an. Gemeint ist die einfache Strecke von der Wohnung zur Arbeit. Hin- und Rückweg zählen also einmal, auch wenn du beide Wege zurücklegst.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die 0,38 Euro vom ersten Kilometer an. Bis Ende 2025 galten für die Kilometer 1 bis 20 nur 0,30 Euro, die 0,38 Euro erst ab Kilometer 21.
Im Jahr sind höchstens 4.500 Euro drin. Mehr geht nur, wenn du mit dem eigenen Auto fährst oder mit einem, das dir zur Nutzung überlassen wurde. Nimmst du Bus und Bahn und liegen deine Tickets im Jahr über der Pauschale, darfst du den höheren Betrag ansetzen.
Bekommst du 38 Cent je Kilometer zurück?
Nein. Die Pauschale ist kein Betrag, den dir das Finanzamt überweist. Sie zählt zu deinen Werbungskosten und senkt das Einkommen, auf das du Steuer zahlst. Wie viel Steuer du dadurch sparst, bestimmt dein persönlicher Steuersatz. Deshalb rechnen wir hier keinen Eurobetrag aus.
Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bekommst du automatisch, auch ohne einen einzigen Beleg. Die Pendlerpauschale wirkt erst, soweit deine Werbungskosten zusammen darüber liegen. Bis dahin deckt der Pauschbetrag sie ab.
Welche Strecke und welche Tage zählen?
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darfst du ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst. Flugstrecken zählen nicht.
Du zählst die Arbeitstage, an denen du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst.
Und die Tage im Homeoffice?
Arbeitest du an einem Tag zu Hause und fährst nicht zur Arbeit, gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Fährst du an dem Tag ins Büro, entfällt sie grundsätzlich. Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann sie auch an so einem Tag zählen.
Wie berechnest du die Pendlerpauschale?
Du nimmst die Entfernung in vollen Kilometern mal 0,38 Euro mal die Arbeitstage mit Fahrt. Lara fährt 20 Kilometer zur Arbeit, Milan 30 Kilometer. Beide sind 220 Tage im Jahr im Büro und haben keine anderen Werbungskosten.
| Rechnung | Lara, 20 km | Milan, 30 km |
|---|---|---|
| Pendlerpauschale im Jahr | 1.672 € | 2.508 € |
| Davon über dem Pauschbetrag von 1.230 € | 442 € | 1.278 € |
| Mehr als 600 € über dem Pauschbetrag? | Nein | Ja |
Bei Lara wirkt die Pauschale in der Steuererklärung, denn sie liegt 442 Euro über dem Pauschbetrag. Für einen Freibetrag aufs Gehalt reicht das allein nicht. Milan kommt auf 1.278 Euro über dem Pauschbetrag und nimmt die Hürde.
Bei diesen Annahmen reicht es ab 22 vollen Kilometern. Das ist unsere Rechnung, keine Grenze aus dem Gesetz. Mit weniger Bürotagen liegt sie höher, mit weiteren Werbungskosten niedriger.
Kannst du dir die Pendlerpauschale aufs Gehalt holen?
Ja, als Freibetrag, wenn du die Hürde nimmst. Das Finanzamt trägt ihn auf Antrag ein, und dein Arbeitgeber zieht jeden Monat weniger Lohnsteuer ab. Du hast mehr Netto.
Die Hürde liegt bei 600 Euro. Deine Werbungskosten über dem Pauschbetrag müssen zusammen mit bestimmten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen mehr als 600 Euro ergeben. Sonst ist der Antrag nicht zulässig.
Den Antrag für 2027 kannst du ab dem 1. November 2026 stellen. Spätester Termin ist der 30. November des Jahres, für das er gelten soll, für 2027 also der 30. November 2027. Eintragen lassen kannst du ihn für bis zu zwei Kalenderjahre. Den Vordruck zur Lohnsteuerermäßigung unterschreibst du eigenhändig.
Liegt dein Arbeitslohn über dem Grundfreibetrag plus den Pauschbeträgen, macht der Freibetrag die Steuererklärung für das Jahr zur Pflicht. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gilt eine höhere Grenze.
Mehr Netto heißt nicht weniger Steuer. Der Freibetrag verteilt den Vorteil auf die Monate, ohne ihn kommt er im Jahr danach mit der Erklärung. Die Steuer fürs ganze Jahr bleibt gleich. Waren deine Kosten am Ende niedriger als beantragt, etwa weil du seltener ins Büro gefahren bist oder näher wohnst, musst du mit einer Nachzahlung rechnen.
Was du jetzt tust
- Miss deine einfache Entfernung auf der kürzesten Straßenverbindung und zähl deine Bürotage.
- Rechne Entfernung mal 0,38 Euro mal Bürotage. Nimm deine übrigen Werbungskosten dazu und zieh 1.230 Euro ab.
- Bleiben mehr als 600 Euro, auch zusammen mit bestimmten Sonderausgaben und Belastungen, kannst du beim Finanzamt den Freibetrag beantragen, für 2027 ab dem 1. November 2026. Plane die Steuererklärung ein, die damit zur Pflicht werden kann.
- Bleibt weniger, holst du dir die Pauschale mit der Steuererklärung.
Bist du unsicher, kann ein Lohnsteuerhilfeverein deine Zahlen mit dir einordnen.
Mehr Netto im Monat ist nicht dasselbe wie weniger Steuer. Derselbe Unterschied steckt im Wechsel der Steuerklasse, und dort kann er dich am Jahresende eine Nachzahlung kosten.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung, für jeden Arbeitstag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Im Jahr höchstens 4.500 Euro, mehr nur, wenn du mit dem eigenen oder einem dir zur Nutzung überlassenen Auto fährst.
Was ist 2026 neu bei der Pendlerpauschale?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die 0,38 Euro vom ersten Kilometer der Entfernung an. Bis Ende 2025 galten für die Kilometer 1 bis 20 nur 0,30 Euro, die 0,38 Euro erst ab Kilometer 21.
Wie berechne ich die Pendlerpauschale?
Entfernung in vollen Kilometern mal 0,38 Euro mal Arbeitstage mit Fahrt. Bei 20 Kilometern und 220 Bürotagen sind das 1.672 Euro im Jahr. Wirksam wird davon nur, was zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegt.
Zählen Hin- und Rückweg doppelt?
Nein. Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, je Arbeitstag einmal.
Bekomme ich 38 Cent pro Kilometer vom Finanzamt?
Nein. Die Pendlerpauschale senkt dein zu versteuerndes Einkommen, und zwar erst, soweit deine Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro liegen. Wie viel Steuer du dadurch sparst, bestimmt dein persönlicher Steuersatz.
Gilt die Pendlerpauschale auch mit Bus und Bahn?
Ja. Liegen deine Tickets im Jahr über der Pauschale, darfst du den höheren Betrag ansetzen.
Was gilt an Homeoffice-Tagen?
Arbeitest du zu Hause und fährst nicht zur Arbeit, gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr, und für diesen Tag keine Pendlerpauschale. Fährst du an einem Tag ins Büro, entfällt die Homeoffice-Pauschale grundsätzlich, außer dir steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.
Kann ich die Pendlerpauschale schon aufs Gehalt bekommen?
Ja, als Freibetrag für den Lohnsteuerabzug, wenn deine Werbungskosten über dem Pauschbetrag zusammen mit bestimmten Sonderausgaben und Belastungen mehr als 600 Euro ausmachen. Den Antrag für 2027 stellst du beim Finanzamt ab dem 1. November 2026. Mit eingetragenem Freibetrag musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn dein Arbeitslohn über dem Grundfreibetrag plus den Pauschbeträgen liegt. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gilt eine höhere Grenze.
Bis wann muss ich den Freibetrag beantragen?
Der Antrag geht ab dem 1. November des Vorjahres bis zum 30. November des Jahres, für das der Freibetrag gelten soll. Für 2027 also vom 1. November 2026 bis zum 30. November 2027. Eintragen lassen kannst du ihn für bis zu zwei Kalenderjahre.
Muss ich mit einem Freibetrag eine Steuererklärung machen?
Ja, wenn dein Arbeitslohn über dem Grundfreibetrag plus den Pauschbeträgen liegt. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gilt eine höhere Grenze. Mit dem Freibetrag zieht dein Arbeitgeber im Jahr weniger Lohnsteuer ab, abgerechnet wird in der Erklärung. Die Jahressteuer ist dieselbe wie ohne Freibetrag. Waren deine Kosten niedriger als beantragt, musst du mit einer Nachzahlung rechnen.
Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?
In der Anlage N bei den Werbungskosten, im Abschnitt zu den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Quellen und Stand
- 0,38 Euro je vollem Kilometer der Entfernung, Höchstbetrag 4.500 Euro mit Ausnahme für eigene oder überlassene Kraftwagen, kürzeste Straßenverbindung und wann eine längere zählt, keine Flugstrecken: § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG.
- 0,38 Euro ab Kilometer 1 seit dem 1. Januar 2026, vorher 0,30 Euro für die Kilometer 1 bis 20: Änderung durch BGBl. 2025 I Nr. 363.
- Abgeltung aller Wegekosten, höhere Kosten öffentlicher Verkehrsmittel: § 9 Absatz 2 Satz 1 und 2 EStG.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro: § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG.
- Homeoffice-Pauschale 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr, und die Ausnahme ohne anderen Arbeitsplatz: § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG.
- Freibetrag beim Lohnsteuerabzug, 600-Euro-Grenze, Antragszeitraum, Geltung für bis zu zwei Kalenderjahre, eigenhändige Unterschrift: § 39a Absatz 1 und 2 EStG.
- Pflicht zur Steuererklärung bei eingetragenem Freibetrag: § 46 Absatz 2 Nummer 4 EStG.
- Die Beispiele von Lara und Milan (220 Bürotage, sonst keine Werbungskosten) und die Grenze ab 22 vollen Kilometern hat FinanzEinfach selbst gerechnet. So stehen sie nicht im Gesetz.
- Alle Normen im Wortlaut geprüft am 28. September 2026, die Änderung zum 1. Januar 2026 am 4. Oktober 2026, jeweils auf gesetze-im-internet.de und im Bundesgesetzblatt. Dieser Artikel ist Bildungscontent und keine Steuerberatung. Was für dich gilt, klärst du mit dem Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
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