Vorabpauschale bei ETFs 2026: wann und wie viel deine Bank abbucht.
Einmal im Jahr zieht deine Bank einen Teil deiner ETF-Steuer im Voraus ein. Hier steht, wie die Summe entsteht, wer nichts zahlt und welche drei Dinge du vorher prüfen kannst.
Was die Vorabpauschale ist
Dein ETF ist im Jahr mehr wert geworden, aber du hast nichts verkauft. Also ist auch nichts an Gewinn bei dir angekommen, und trotzdem zieht deine Bank schon Steuer ein.
Es ist eine Vorauszahlung auf die Steuer, die beim Verkauf ohnehin fällig wird, keine zusätzliche. Was du jetzt zahlst, wird dir später angerechnet, dafür sorgt § 19 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Investmentsteuergesetzes. Du zahlst also nicht mehr, du zahlst früher.
Betroffen sind thesaurierende Fonds und ETFs, die ihre Erträge gleich wieder anlegen statt sie auszuzahlen. Wer Ausschüttungen bekommt, zahlt darauf schon laufend Steuer, und die Vorabpauschale schrumpft entsprechend.
Wie die Vorabpauschale berechnet wird
Zwei Größen stehen schon zu Jahresbeginn fest. Eine dritte entscheidet erst am 31. Dezember mit, dazu gleich mehr.
Die erste ist der Basiszins. Das Bundesfinanzministerium legt ihn zu Jahresbeginn fest. Für 2026 sind es 3,20 Prozent (Schreiben vom 13. Januar 2026), im Jahr davor waren es 2,53 Prozent.
Die zweite ist ein Abschlag. Von diesem Basiszins werden nur 70 Prozent angesetzt, für 2026 also 2,24 Prozent. Gerechnet wird das auf den Wert deines Fondsanteils am Anfang des Jahres, nicht am Ende.
Der Deckel, den viele übersehen. Die Vorabpauschale kann nie höher sein als der Wertzuwachs, den dein Fonds im Jahr hatte (§ 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG). Ist dein ETF im Jahr gefallen, ist sie null. Was 2026 dabei herauskommt, steht erst am 31. Dezember fest.
Ein Beispiel mit 10.000 Euro
Milan hat zu Jahresbeginn 10.000 Euro in einem thesaurierenden Aktien-ETF.
2,24 Prozent von 10.000 Euro sind 224 Euro. Das ist die Grundlage, noch nicht die Steuer. Sie entsteht nur, wenn sein ETF im Jahr auch mindestens um diesen Betrag gestiegen ist.
Weil es ein Aktienfonds ist, bleiben 30 Prozent davon steuerfrei, das nennt sich Teilfreistellung. Übrig bleiben 156,80 Euro, auf die Steuer anfallen würde.
Milan hat bei der Bank, bei der auch sein Depot liegt, einen Freistellungsauftrag über den vollen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und noch nichts davon verbraucht. Damit zahlt er nichts. Die 156,80 Euro passen bequem hinein.
Wann du nichts zahlst
Aus dieser Rechnung lässt sich ein Depotwert ableiten, bis zu dem der Sparer-Pauschbetrag reicht. Er liegt bei 63.775,51 Euro.
Diese Zahl gilt nur unter vier Bedingungen gleichzeitig. Es muss ein Aktienfonds sein, damit die 30 Prozent Teilfreistellung greifen. Dein Sparer-Pauschbetrag muss noch frei sein, also nicht schon durch Zinsen oder Dividenden aufgebraucht. Und dein Freistellungsauftrag muss bei genau der Bank liegen, bei der auch dein Depot ist. Wer ihn bei der Hausbank erteilt hat und das Depot beim Broker führt, bekommt im Januar trotzdem die Abbuchung und holt sich das Geld erst über die Steuererklärung zurück. Und dein Fonds muss im Jahr genug an Wert gewonnen haben, sonst greift der Deckel und die Pauschale ist ohnehin kleiner.
Fällt eine der vier Bedingungen weg, verschiebt sich die Grenze. Wer Zinsen aus Tagesgeld hat, verbraucht seinen Pauschbetrag schon dort.
Wann und woher das Geld abgeht
Die Vorabpauschale für 2026 gilt als am 4. Januar 2027 zugeflossen, also am ersten Werktag des Folgejahres (§ 18 Absatz 3 InvStG). An diesem Tag zieht deine Bank die Steuer ein.
Sie nimmt sie von deinem Verrechnungskonto. Ist dort nicht genug, darf sie auch deinen eingeräumten Dispo nutzen, aber nur bis zu der Kreditlinie, die du ohnehin hast. Weiter darf sie nicht gehen.
Du kannst der Dispo-Nutzung widersprechen, aber nur bevor das Geld als zugeflossen gilt. Danach nicht mehr. Die Steuer schuldest du dann weiter, du musst den Betrag nur selbst bereitstellen. Und wenn der Einzug scheitert, verschwindet die Sache nicht. Deine Bank meldet den Vorgang ans Finanzamt, und das fordert die Steuer über deine Steuererklärung nach.
Drei Dinge, die du jetzt prüfen kannst
Erstens, dein Freistellungsauftrag. Er ist der Grund, warum die meisten kleinen Depots nichts zahlen, und er muss bei der Bank liegen, bei der auch dein Depot ist. Hast du einmal das Depot verlagert, hängt er womöglich noch bei der alten Bank.
Zweitens, dein Verrechnungskonto. Am 4. Januar sollte dort genug liegen. Sonst rutschst du in den Dispo und zahlst Zinsen für eine Steuer, die du ohnehin schuldest.
Drittens, ob dein ETF überhaupt thesauriert. Bei ausschüttenden Fonds ist die Vorabpauschale kleiner oder fällt weg, weil du auf die Ausschüttungen schon Steuer gezahlt hast.
Was am Ende bleibt
Die Vorabpauschale nimmt dir nichts weg, sie verschiebt einen Zahlungstermin nach vorn. Was jetzt abgeht, fehlt beim Verkauf in der Rechnung.
Ärgerlich wird sie nur, wenn sie überrascht. Ein leeres Verrechnungskonto am 4. Januar kostet Dispozinsen für eine Steuer, die du ohnehin schuldest.
Deine nächsten Schritte
ETF-Vorabpauschale-Rechner
Trag deinen Depotwert ein und sieh, was für dich herauskommt. Läuft in deinem Browser, ohne Anmeldung.
Freistellungsauftrag-Rechner
Prüf, wie du deine 1.000 Euro auf mehrere Banken verteilst, ohne einen Teil zu verschenken.
Häufige Fragen
Ist die Vorabpauschale eine neue Steuer?
Nein. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Steuer, die beim Verkauf deiner Anteile ohnehin anfällt. Was du jetzt zahlst, wird dann angerechnet (§ 19 Absatz 1 Satz 3 und 4 InvStG). Der Zeitpunkt ändert sich, die Summe über die Jahre nicht.
Wie hoch ist der Basiszins für 2026?
3,20 Prozent, festgelegt vom Bundesfinanzministerium im Schreiben vom 13. Januar 2026. Angesetzt werden davon 70 Prozent, also 2,24 Prozent des Fondswerts zu Jahresbeginn. Im Vorjahr lag der Basiszins bei 2,53 Prozent.
Ab welchem Depotwert zahle ich auf die Vorabpauschale Steuer?
Bei einem Aktienfonds, einem noch freien Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, einem Freistellungsauftrag bei genau dieser Bank und ausreichendem Wertzuwachs reicht der Pauschbetrag bis zu einem Depotwert von 63.775,51 Euro. Fehlt eine dieser Bedingungen, verschiebt sich die Grenze. Wer seinen Pauschbetrag schon durch Zinsen verbraucht hat, zahlt früher.
Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?
Für das Jahr 2026 am 4. Januar 2027, dem ersten Werktag des Folgejahres (§ 18 Absatz 3 InvStG). Deine Bank zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ein und darf dafür auch deinen eingeräumten Dispo nutzen, aber nur bis zu deiner bestehenden Kreditlinie.
Wo trage ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung ein?
Wenn deine Bank die Steuer korrekt einbehalten hat, ist die Sache damit in der Regel erledigt (§ 43 Absatz 5 EStG). Ob und wo in deinem Fall etwas einzutragen ist, darf dir nur ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein sagen. Wir dürfen das nicht.
Was passiert, wenn mein ETF im Minus war?
Dann fällt keine Vorabpauschale an. Sie kann nie höher sein als der Wertzuwachs des Jahres (§ 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG), und ohne Wertzuwachs ist sie null.
Basiszins 2026 von 3,20 Prozent: BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026. Basiszins 2025 von 2,53 Prozent: BMF-Schreiben vom 10. Januar 2025. Ansatz von 70 Prozent, Deckel auf den Wertzuwachs und Zuflusszeitpunkt am ersten Werktag des Folgejahres: § 18 Investmentsteuergesetz. Anrechnung beim Verkauf: § 19 Absatz 1 Satz 3 und 4 InvStG. Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds: § 20 InvStG. Steuerabzug durch die Bank und Dispo-Nutzung: § 44 Absatz 1 EStG. Abgeltungswirkung: § 43 Absatz 5 EStG. Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro: § 20 Absatz 9 EStG.
Das ist keine Steuerberatung. Der Text erklärt, wie die Vorabpauschale entsteht und wann sie abgebucht wird. Für deinen Fall ist ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein zuständig.
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