- Leichtes Heizöl war im September 2026 um 74,9 Prozent teurer als im September 2025, Brennholz und Pellets um 15,6 Prozent. Erdgas, Fernwärme und Strom waren im selben Monat günstiger als ein Jahr zuvor, so das Statistische Bundesamt.
- Wohnst du zur Miete in einem Haus mit Ölheizung, siehst du den Ölpreis dieses Winters erst in deiner nächsten Heizkostenabrechnung. Deine Vorauszahlung können du und dein Vermieter erst nach einer Abrechnung anpassen.
- Als Mieter mit Zentralheizung, egal ob Öl, Gas oder Fernwärme, werden bis auf wenige Ausnahmen 50 bis 70 Prozent der Heizkosten nach deinem Verbrauch verteilt. Hast du fernablesbare Zähler, bekommst du jeden Monat eine Information zu deinem Verbrauch.
- Hast du einen eigenen Gas- oder Stromvertrag außerhalb der Grundversorgung, muss dir der Versorger eine Preiserhöhung spätestens einen Monat vorher mitteilen. Du kannst ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem die Erhöhung gilt.
- Die frühere 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist weggefallen. Baust du nach dem 29. Juli 2026 eine neue Öl- oder Gasheizung ein, muss ab 2029 ein wachsender Teil der Wärme aus Bioöl, Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff kommen.
- Fördergeld der KfW für eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien bekommen nur Eigentümer, und nur mit einem Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Wie viel Geld jeden Monat für Wohnen und Energie draufgeht, siehst du am klarsten, wenn du deine laufenden Kosten einmal sortierst. Der Ausgaben-Check macht das in wenigen Minuten.
Welche Heizung kostet diesen Winter mehr?
Vor allem die mit Öl. Das Statistische Bundesamt vergleicht jeden Monat die Preise mit dem Vorjahresmonat, hier die Werte für September 2026.
| Womit du heizt | Preis | Anteil der Wohnungen |
|---|---|---|
| Leichtes Heizöl | +74,9 % | 17,2 % |
| Brennholz, Holzpellets, andere feste Brennstoffe | +15,6 % | 4,1 % |
| Fernwärme | −1,0 % | 15,5 % |
| Erdgas, ohne Betriebskosten | −2,8 % | 56,1 % |
| Strom | −5,5 % | 2,5 % |
Die Preise stammen vom Statistischen Bundesamt, die Anteile vom Energieverband BDEW für 2025. Eine Wärmepumpe läuft mit Strom, damit heizen weitere 4,5 Prozent des Bestands, zusammen mit Solarwärme und Erdwärme. Rund 7,5 Millionen Wohnungen werden mit Öl beheizt, das ist unsere Rechnung aus den Zahlen des BDEW.
Beim Heizöl stieg der Preis allein von August auf September 2026 um 18,5 Prozent. Das Statistische Bundesamt führt das auf den Preisauftrieb am Rohölmarkt seit dem Beginn des Iran-Kriegs zurück. Dass Strom, Gas und Fernwärme günstiger sind, erklärt das Amt teilweise mit Maßnahmen der Bundesregierung seit Jahresbeginn.
Was kannst du mit einer Ölheizung im eigenen Haus tun?
Heizöl kaufst du selbst, ohne Vertrag mit Preisbindung. Es zählt, was das Öl am Tag deiner Bestellung kostet. Beeinflussen kannst du, wo, wie viel und wann du kaufst.
- Vergleich die Preise mehrerer Händler in deiner Region.
- Menge und Zeitpunkt der Bestellung wählst du selbst.
- Mit Nachbarn zusammen könnt ihr gemeinsam anfragen und auf einmal liefern lassen.
Woran erkennst du einen Fakeshop für Heizöl?
In der Heizsaison tauchen Shops auf, die Öl verkaufen und nie liefern. Prüf einen Händler, bevor du überweist. Diese Zeichen sprechen gegen ihn:
- Sein Preis liegt deutlich unter dem der anderen Händler.
- Er verspricht, als einziger noch zu liefern.
- Das Impressum fehlt.
- Er bietet keine sichere Zahlart an.
Hast du schon bezahlt, ruf sofort deine Bank an. Eine Überweisung, die bei deiner Bank angekommen ist, kannst du nicht mehr einfach zurückziehen. Die Bank kann aber versuchen, das Geld zurückzuholen, eine Garantie gibt es nicht. Eine Lastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung zurückgeben lassen, ohne Grund.
Musst du deine Ölheizung austauschen?
Die 65-Prozent-Regel, nach der eine neue Heizung zum großen Teil mit erneuerbarer Energie laufen musste, ist mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz weggefallen. Baust du nach dem 29. Juli 2026 eine neue Öl- oder Gasheizung ein, gilt dafür eine Treppe. Ein Teil der Wärme muss aus Bioöl, Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff kommen.
| Ab | Mindestanteil |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 % |
| 1. Januar 2030 | 15 % |
| 1. Januar 2035 | 30 % |
| 1. Januar 2040 | 60 % |
Teilweise kannst du das auch über Solarwärme, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpe im Verbund erfüllen. Fällt eine Heizung irreparabel aus, gelten Übergangsfristen. Außerdem soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz für eine Quote vorlegen, nach der Heizöl und Gas bis 2045 klimaneutral werden. Beschlossen ist es noch nicht.
Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, rechnet dir niemand verlässlich voraus, denn dafür bräuchte es die Energiepreise der nächsten Jahrzehnte. Vergleichen kannst du deine eigenen Zahlen, die Kosten der neuen Heizung abzüglich Förderung, deinen Verbrauch, den Zustand deines Hauses und die Bio-Treppe, die bei einer neuen Ölheizung ab 2029 gilt.
Welche Förderung gibt es für eine neue Heizung?
Die KfW fördert mit dem Programm 458 Heizungen, die mit erneuerbaren Energien laufen. Beantragen können private Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, Mieter nicht. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, mit Boni sind insgesamt bis zu 70 Prozent möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Den Antrag stellst du vor Beginn der Arbeiten, mit einem Vertrag, der unter der Bedingung der Förderung steht. Gefördert werden die förderfähigen Kosten, für die erste Wohnung oder das Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro. Den Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent gibt es, wenn du eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und selbst im Haus wohnst. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte und fällt ab dem 1. August 2028 weg. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohnung sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Dazu kommt ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro im Jahr. Früher zu beantragen bringt mehr.
Worauf achtest du beim Wechsel der Heizung?
Bevor du unterschreibst, gehst du diese Punkte der Reihe nach durch.
- Hol dir ein Angebot mit Gesamtpreis und frag, welcher Teil davon förderfähig ist. Betriebskosten, Instandhaltung und Energiebezug fördert die KfW nicht.
- Frag nach der Jahresarbeitszahl für dein Haus. Sie sagt, wie viel Wärme die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom macht. Je höher sie ist, desto weniger Strom braucht die Pumpe.
- Such deinen Jahresverbrauch aus den Lieferrechnungen heraus. Mit ihm, deinem Ölpreis und deinem Strompreis vergleicht der Heizungstausch-Rechner beide Heizungen über die Jahre.
- Prüf, welche Boni für dich gelten. Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus gibt es nur, wenn du selbst im Haus wohnst. Der Einkommensbonus liegt bei 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, bei 30 Prozent bis 40.000 Euro und bei 10 Prozent bis 50.000 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro.
- Schließ einen Vertrag ab, der unter der Bedingung der Förderung steht, und stell damit den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag alle sechs Monate, es zählt das Datum, an dem du beantragst.
- Muss deine Ölheizung ohnehin raus, vergleiche auch mit einem Angebot für eine neue. Für sie gilt ab 2029 der steigende Bio-Anteil aus der Tabelle oben, und was der dich kostet, steht im Angebot für die Heizung nicht drin.
Was gilt, wenn du zur Miete in einem Haus mit Ölheizung wohnst?
Dein Vermieter kauft das Öl. Die Kosten kommen über die Heizkostenabrechnung zu dir, und zwar im Folgejahr. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein. Was dein Vermieter jetzt teurer einkauft, siehst du erst in einer späteren Abrechnung. Reicht deine Vorauszahlung dann nicht, zahlst du nach.
- Deine monatliche Vorauszahlung können du und dein Vermieter erst nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe anpassen, in Textform.
- Freiwillig mehr zahlen oder selbst etwas zurücklegen kannst du jederzeit. Ein Recht darauf steht nicht im Gesetz, es ist deine Entscheidung.
- Dein Vermieter muss wirtschaftlich einkaufen. Die Belege zur Abrechnung darfst du einsehen.
- Einwände gegen die Abrechnung musst du ihm spätestens zwölf Monate, nachdem sie bei dir angekommen ist, mitteilen.
Was prüfst du als Mieter in der Heizkostenabrechnung?
Das gilt für dich, egal ob die Zentralheizung mit Öl, Gas oder Fernwärme läuft. 50 bis 70 Prozent der Heizkosten werden nach deinem Verbrauch verteilt, der Rest nach der Fläche oder dem umbauten Raum. Ausnahmen gibt es, etwa in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen, in dem der Vermieter selbst wohnt, in sehr sparsamen Gebäuden mit einem Heizwärmebedarf unter 15 kWh je Quadratmeter und Jahr, in Wohnheimen oder wenn sich der Verbrauch nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten erfassen lässt.
Hast du fernablesbare Zähler, bekommst du jeden Monat eine Verbrauchsinformation mit deinem Verbrauch in Kilowattstunden und dem Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat. Damit siehst du früh, wo du stehst. Alte Zähler, die nicht aus der Ferne ablesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder getauscht sein, außer das ist technisch unmöglich oder eine unbillige Härte.
Kürzen darfst du deinen Anteil an den Heizkosten nur in bestimmten Fällen:
- um 15 Prozent, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird, obwohl die Verordnung es verlangt,
- um 3 Prozent, wenn der Eigentümer keine fernablesbaren Zähler hat, obwohl er sie haben müsste,
- um 3 Prozent, wenn du die monatliche Verbrauchsinformation nicht oder unvollständig bekommst.
Zwischen einem Wohnungseigentümer und seiner Eigentümergemeinschaft gelten diese Kürzungen nicht.
Was tust du, wenn dein Gas- oder Strompreis steigt?
Hast du einen eigenen Vertrag außerhalb der Grundversorgung, muss dir der Versorger eine Preiserhöhung spätestens einen Monat vorher mitteilen. Du kannst ohne Frist und ohne Kosten zu dem Tag kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird. Das gilt nicht, wenn der Preis nur steigt, weil der Staat die Mehrwertsteuer erhöht und dein Versorger das unverändert weitergibt. Dann muss er es dir nicht vorher ankündigen, und ein Sonderkündigungsrecht hast du deshalb nicht.
In der Grundversorgung für Gas und Strom wird eine Preisänderung frühestens sechs Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe zum Monatsbeginn wirksam, und du bekommst einen Brief. Auch dann darfst du ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen. Unabhängig davon kannst du die Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
Was gilt bei Fernwärme?
Bei Fernwärme kannst du den Anbieter nicht wechseln, jedes Netz hat seinen eigenen Versorger. Steigt der Preis, muss die Klausel im Vertrag die Kosten und den Wärmemarkt angemessen berücksichtigen und die Faktoren verständlich ausweisen. Welchen Anteil die Brennstoffkosten an einer Preisänderung haben, muss der Versorger gesondert zeigen. Prüf deshalb bei jeder Erhöhung, ob diese Angaben enthalten sind.
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Häufige Fragen
Wird das Heizen diesen Winter teurer?
Das kommt darauf an, womit du heizt. Im September 2026 war leichtes Heizöl um 74,9 Prozent teurer als ein Jahr zuvor, Brennholz und Pellets um 15,6 Prozent. Erdgas ohne Betriebskosten war um 2,8 Prozent günstiger, Fernwärme um 1,0 Prozent und Strom um 5,5 Prozent, so das Statistische Bundesamt.
Warum sind die Heizölpreise so gestiegen?
Das Statistische Bundesamt nennt den Preisauftrieb am Rohölmarkt seit dem Beginn des Iran-Kriegs. Allein von August auf September 2026 stieg der Preis für leichtes Heizöl um 18,5 Prozent.
Wann kommt die Heizkostenabrechnung?
Dein Vermieter rechnet jährlich ab. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein. Heizt dein Haus mit Öl, siehst du die Preise dieses Winters deshalb erst in der Abrechnung danach.
Kann ich meine Nebenkostenvorauszahlung jetzt erhöhen?
Ein Recht darauf haben du und dein Vermieter erst nach einer Abrechnung, dann kann jede Seite die Vorauszahlung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen. Freiwillig mehr zahlen oder selbst Geld zurücklegen kannst du jederzeit.
Wie prüfe ich meine Heizkostenabrechnung?
Schau, ob 50 bis 70 Prozent der Heizkosten nach deinem Verbrauch verteilt sind. Du darfst die Belege einsehen, und Einwände musst du spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Fehlen fernablesbare Zähler oder die monatliche Verbrauchsinformation, obwohl sie Pflicht sind, darfst du deinen Anteil kürzen.
Wann darf ich meine Heizkosten kürzen?
Um 15 Prozent, wenn entgegen der Verordnung nicht nach Verbrauch abgerechnet wird. Um 3 Prozent, wenn der Eigentümer keine fernablesbaren Zähler hat, obwohl er sie haben müsste. Um 3 Prozent, wenn du trotz fernablesbarer Zähler die monatliche Verbrauchsinformation nicht oder unvollständig bekommst.
Was kann ich tun, wenn mein Gaspreis steigt?
Hast du einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung, muss dir der Versorger die Erhöhung spätestens einen Monat vorher mitteilen, und du kannst ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem sie gilt, außer der Preis steigt nur, weil dein Versorger eine höhere Mehrwertsteuer weitergibt. In der Grundversorgung gilt eine Preisänderung frühestens sechs Wochen nach der Bekanntgabe, und du darfst ebenfalls ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen.
Muss ich meine Ölheizung austauschen?
Die frühere 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz weggefallen. Baust du nach dem 29. Juli 2026 eine neue Öl- oder Gasheizung ein, muss ab 2029 ein wachsender Teil der Wärme aus Bioöl, Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff kommen, ab 2029 mindestens 10 Prozent.
Gibt es Förderung für eine neue Heizung?
Die KfW fördert mit dem Programm 458 Heizungen mit erneuerbaren Energien, für private Eigentümer und Eigentümergemeinschaften. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich. Den Antrag stellst du vor Beginn der Arbeiten.
Wie kann ich Heizkosten sparen?
Mit eigener Ölheizung wählst du Händler, Menge und Zeitpunkt der Bestellung selbst. Mit fernablesbaren Zählern zeigt dir die monatliche Verbrauchsinformation, wo du stehst, und steigt dein Gas- oder Strompreis, kannst du kündigen und wechseln.
Quellen und Stand
- Preise je Energieträger, September 2026 gegen September 2025, und Veränderung zum August: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 364 vom 13. Oktober 2026.
- Anteile der Wohnungen nach Heizenergie: BDEW, Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes 2025, Stand Juni 2026, 43,8 Millionen Wohnungen. Die rund 7,5 Millionen Wohnungen mit Ölheizung sind unsere Rechnung daraus.
- Heizkostenabrechnung, Vorauszahlung, Belege und Einwände: §§ 556 und 560 BGB. Verteilung nach Verbrauch, Verbrauchsinformation, Nachrüstung und Kürzung: §§ 2, 5, 6a, 7, 11 und 12 Heizkostenverordnung.
- Preiserhöhung beim eigenen Gas- oder Stromvertrag: § 41 Abs. 5 und 6 EnWG. Grundversorgung: §§ 5 und 20 GasGVV und StromGVV. Fernwärme: § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV.
- Heizungstausch: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), §§ 42, 42a und 43, die §§ 71 bis 73 sind weggefallen.
- Förderung: KfW, Programm 458, Seite aktualisiert am 27. August 2026.
- Rückruf und Rückgabe: §§ 675p und 675x BGB.
- Alle Normen im Wortlaut geprüft am 12. und 18. Oktober 2026, die Destatis-Werte am 18. Oktober 2026. Dieser Artikel ist Bildungscontent und keine Finanz- oder Rechtsberatung.
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Wenn neben den Heizkosten auch die Miete steigt, prüfst du hier, ob die Erhöhung stimmt.
Artikel lesen →Der Heizungstausch-Rechner
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